Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz weist Klage einer Anwohnerin zurück
Baugenehmigung für »Haus am Dom« rechtmäßig
Animation des Architekturbüros Springer und Heidenreich, Berlin.
VON GERNOT KIRCH Die Beschwerde einer Anwohnerin gegen die Baugenehmigung für das „Haus am Dom“ war eine der letzten Hoffnungen der Gegner, das Projekt der Domgemeinde auf juristischem Weg noch verhindern zu können. Am Dienstag, dem 7. April, hat aber das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz jene Beschwerde zurückgewiesen. Damit bleibt die Baugenehmigung in Kraft und das Gebäude kann wohl verwirklicht werden. Zuvor war die Anwohnerin bereits am 9. Februar vor dem Verwaltungsgericht in Mainz gescheitert.
Das OVG folgte nicht der Argumentation der Klägerin, dass es durch das „Haus am Dom“ mit Gemeindesälen, Seminarräumen, Café und einem Geschäft zu einer unzumutbaren Lärmbelästigung kommen würde. Das OVG begründet dies damit, dass es sich bei der Umgebung des Dom nicht um ein reines Wohngebiet, sondern um ein Mischgebiet handele, bei dem bereits Geschäfte und Gastronomie existieren.