Do., 20. März 2014, 19:18 Uhr
Hinsichtlich der Baugenehmigung muss auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes gewartet werden / Stadtrat entscheidet am 2. April über Bürgerentscheid
Bauvoranfrage für „Haus am Dom” positiv beschieden

Oberbürgermeister Michael Kissel äußerte sich im Rahmen des Pressegesprächs am Donnertag über die Zulässigkeit eines Bürgerentscheides für das „Haus am Dom”. Dieser sei seiner Meinung nach nicht rechtmäßig. Im Kern gehe es darum, dass es sich beim „Haus am Dom” um ein privates und nicht um ein öffentliches Bauvorhaben handele. Der Bereich Innere Verwaltung bzw. Recht der Stadt Worms komme ebenfalls zu der Bewertung, dass das Bürgerbegehren nicht rechtmäßig ist. OB Kissel überreichte dann den Vertretern der Presse die Stellungnahme der Inneren Verwaltung, wie sie auch den Faktionen und dem Bürgerverein zuging.
Die Innere Verwaltung beruft sich in ihrer Stellungnahme in erster Linie auf ein Rechtsgutachten, das bei Professor Dr. Johannes Dietlein, der Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht und Verwaltungslehre in Düsseldorf ist, beauftragt wurde. Im Fazit der Bewertung durch den Bereich Innere Verwaltung der Stadt Worms heißt es, dass es sich bei dem „Haus am Dom” nicht um eine Angelegenheit der Gemeinde, also des Stadtrates handelte. Vielmehr, so der Begründungstext, fallen bauaufsichtsrechtliche und denkmalpflegerische Genehmigungen in die staatliche, nicht die städtische Zuständigkeit.
Der Bereich Innere Verwaltung kommt weiter zu dem Schluss, dass die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nicht im Ermessen des Stadtrates liegt und auch keine Interpretation erlaube. Sollte der Stadtrat dennoch dafür stimmen, müsste der Oberbürgermeister den seiner Meinung nach rechtswidrigen Beschluss aussetzen und sich die Genehmigung der Aufsichtsbehörde einholen.