LBM: Verkehrseinschränkungen und Halteverbot in der Hafenstraße wegen Kampfmittelbefahrung am 13. April
Behinderungen im Verkehrsablauf
Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Worms informiert, dass am Dienstag, dem 13. April, ab 9 Uhr morgens, der Verkehr in der Hafenstraße zwischen Petrus-Dorn-Straße und Dr. Otto-Röhm-Straße nur halbseitig mit Baustellenampel laufen kann. Zugleich wird in dem genannten Straßenabschnitt der Hafenstraße ein Halteverbot angeordnet. Grund der Verkehrseinschränkungen sind Kampfmittelbefahrungen, die im Vorgriff auf den geplanten rund 650 Meter langen 4-streifigen Ausbau der B 9 (Mainzer Straße) mit einer neuen Straßenbrücke über die Pfrimm einschließlich des Neubaus der Bahnbrücke durchgeführt werden müssen. Der Verkehr soll während der Bauzeit über die Hafenstraße umgeleitet werden. Die Kosten der Kampfmittelbefahrung liegen bei rund 20.000 Euro. Da sich die Behinderungen im Verkehrsablauf nicht vermeiden lassen, werden die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Maßnahme gebeten.