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  • Mi., 12. November 2025, 14:09 Uhr
    Polizeipräsidium Mainz: Man soll sich im Zweifelsfall nicht auf die Lichtautomatik verlassen – diese ist nicht auf die spezifische Nebelgefahr ausgelegt

    Bei Nebel Licht manuell einschalten!

    Mainz (ots) – Mit dem Herbst kehrt die Nebelsaison zurück auf unsere Straßen. Jahr für Jahr zeigt sich dabei ein gefährliches Phänomen: Trotz schlechter Sicht sind viele Fahrzeuge ohne die vorgeschriebene und lebenswichtige Beleuchtung unterwegs. Die Polizei und Experten für Verkehrssicherheit rufen alle Autofahrer dringend dazu auf, bei Nebel, starkem Regen oder Schneefall das Licht manuell einzuschalten und sich nicht allein auf die Lichtautomatik zu verlassen.

    Trügerische Sicherheit 

    Die trügerische Sicherheit der Lichtautomatik Moderne Fahrzeuge sind oft mit einer komfortablen Lichtautomatik ausgestattet. Diese reagiert zuverlässig auf Dunkelheit, wie sie in der Dämmerung oder bei Nacht herrscht. Allerdings ist diese Automatik nicht auf die spezifische Gefahr von Nebel ausgelegt.

    „Die Sensoren erkennen Nebel nicht als Dunkelheit. Solange es tagsüber hell genug ist, schaltet die Automatik nur das Tagfahrlicht (DRL) ein. Das Tagfahrlicht beleuchtet jedoch nur die Front des Fahrzeugs und, was noch viel kritischer ist, lässt die Rücklichter ausgeschaltet," erklärt Rinaldo Roberto, Sprecher des Polizeipräsidiums Mainz.

    Ein unsichtbares Heck ist eine Gefahr für alle Genau hier liegt die größte Gefahr: Ein Fahrzeug, das nur mit Tagfahrlicht fährt, ist von hinten praktisch unsichtbar, bis man es im Nebel passiert oder fast darauf auffährt. Besonders auf der Autobahn oder bei plötzlichen Bremsmanövern kann dies zu lebensbedrohlichen Auffahrunfällen führen, da die Reaktionszeit der nachfolgenden Fahrer massiv verkürzt wird.

    Regel einfach und klar

    Autofahrer müssen bei schlechter Sicht aktiv werden, denn Tagfahrlicht reicht nicht!

    • Bei Nebel muss das Abblendlicht eingeschaltet werden, damit die Rücklichter ebenfalls leuchten.
    • Beträgt die Sichtweite weniger als 50 Meter, muss zusätzlich die Nebelschlussleuchte aktiviert werden. Sie darf nur bei dieser geringen Sichtweite und nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h genutzt werden.
    • Die einfache Faustregel lautet: Sobald man merkt, dass die Sicht deutlich eingeschränkt ist – ob durch Nebel, Starkregen oder Schneefall – schaltet man das Licht manuell ein.

    Wichtiger Beitrag zur Sicherheit

    Jeder Autofahrer trägt die Verantwortung für die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer. Durch das bewusste, manuelle Einschalten des Lichts leisten Sie einen entscheidenden Beitrag, um die Unfallgefahr in der Nebelsaison signifikant zu senken. „Fahren Sie sichtbar – fahren Sie sicher!“, so der Rat der Polizei.

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