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  • Do., 03. März 2016, 18:36 Uhr
    Fast alle Fraktionen wünschen sich WLAN in der Wormser City, doch gibt es noch juristische Fragezeichen

    Bekommt die Innenstadt freien WLAN-Zugang?

    Was in Ingelheim, Mainz und Alzey schon Realität ist, soll bald auch in der Wormser Innenstadt möglich sein: Freies WLAN


    Von Gernot Kirch Die SPD-Fraktion stellte auf der Wormser Stadtratssitzung am Mittwoch den Antrag, die Stadtverwaltung zu beauftragen, ein Konzept für freies WLAN in der City zu erarbeiten. Hintergrund ist, dass andere Städte in Rheinland-Pfalz solch ein Angebot schon realisiert haben. Zu nennen sind hier etwa Ingelheim, Mainz oder Alzey. Gerade für die Nibelungenstadt, die auf den Fremdenverkehr setzt, sei dies ein zukunftsweisender Schritt. Weiter formulierten die Sozialdemokraten in ihrem Antragstext, dass die Nutzung von Handy, Laptop oder Tablet für viele Menschen inzwischen gängiger Standard sei. Zudem biete ein WLAN-Angebot neue Möglichkeiten für Wirtschaft und Einzelhandel. Ziel sei es daher, beim Blick auf den Dom oder das Lutherdenkmal im Internet über ein freies, öffentliches Funknetz (WLAN) „surfen“ können.

    Der CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Klaus Karlin merkte im Stadtrat an, dass der Ansatz richtig ist, es aber noch juristische Klippen zu umschiffen gilt. Daher solle man nichts überstürzen, sondern sich bei der Umsetzung Zeit lassen. Richard Grünewald von den Grünen argumentierte ähnlich.

    Ein ganz besonderer „Knackpunkt“ bei der Realisierung ist die sogenannte „Störhaftung.“ Hier ist die Bundesregierung momentan dabei den gesetzlichen Rahmen neu zu schaffen, denn bislang birgt ein öffentlicher Zugang zu einem freien WLAN für dessen Betreiber - also die Stadt Worms - rechtliche Risiken, nämlich dann, wenn Dritte die offenen Netze missbrauchen.

    Eine Möglichkeit zur Realisierung wäre es, wenn nicht die Stadt das WLAN-Netz betreiben würde, sondern ein privater Anbieter. der Hintergrund ist, dass kommerzielle Betreiber ein sogenanntes Provider-Privileg genießen, was bedeutet, sie fallen nicht unter die „Störhaftung“ wie eine öffentliche Kommune.

    Zunächst hat der Stadtrat die ganze Problematik daher mit großer Mehrheit in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen, um sich intensiver mit Lösungsmöglichkeiten zu beschäftigen.

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