Fr., 26. November 2021, 08:52 Uhr
Kreisverwaltung Alzey-Worms: Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder mit tagesaktuellem Test / Nachweise sind mitzuführen
Besuche nur mit Termin möglich!
Die Kreisverwaltung Alzey-Worms weist darauf hin, dass vor dem Hintergrund der notwendigen Corona-Sicherheitsmaßnahmen auch weiterhin Besuche der Verwaltung nur mit Termin stattfinden können. Persönliche Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung sind deshalb leider nicht möglich. Die Verwaltung bittet hiervon abzusehen.
Zur Umsetzung der 3-G-Regel sind der Impfnachweis bzw. der Genesenen-Nachweis oder ein qualifizierter tagesaktueller Test bereit zu halten. Kontrollen seitens der Verwaltung erfolgen.
Die Mitarbeitenden sind – wie bereits in den vergangenen Monaten – zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Antragsformulare oder sonstige Unterlagen können auch über den Postweg oder per Briefkasten-Einwurf (Hauptgebäude, Ernst-Ludwig-Straße 36) übermittelt werden.
Auch in dringenden Fällen, die einen persönlichen Behördengang erfordern (z.B. Kfz-Zulassungsstelle, Führerscheinstelle und Ausländerbehörde) ist eine vorherige Terminvereinbarung unbedingt erforderlich.
Besuchende der Kreisverwaltung sind verpflichtet, eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2) zu tragen.
Terminvereinbarungen
Kfz-Zulassungsstelle: Telefon 06731/408-7013; Führerscheinstelle: Telefon 06731/408-7017 (Allgemein) oder 06731/408-7021 (Entzug und Wiedererteilung); Sozialabteilung (Wohngeld und Grundsicherung sowie Asylbewerberleistungen): Im Ausländeramt und in anderen Fachbereichen erfolgt die Terminvereinbarung über die jeweiligen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter. Die entsprechenden Telefonnummern und E-Mail-Adressen sind der Homepage unter
www.kreis-alzey-worms.de unter der Rubrik „Verwaltung“ zu entnehmen.
Die Kreisverwaltung bittet hierfür um Verständnis.