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  • Do., 28. April 2022, 15:27 Uhr
    Klinikum Worms: Besuchszeiten ab 2. Mai von 11 bis 13 und 15 bis 19 Uhr / Ein Besucher pro Tag und Patient für eine Stunde

    Besuche wieder möglich

    Aufgrund der Corona-Pandemie waren Besuche im Krankenhaus in den vergangenen Monaten nur in eingeschränkter Form nach individueller Absprache möglich. Im Einklang mit den Corona-Lockerungen des öffentlichen Lebens sind auch im Klinikum Worms Krankenbesuche, wenn auch weiterhin noch eingeschränkt, ab dem kommenden Montag (02.05.2022) wieder möglich.

    Die Besuchszeiten sind täglich jeweils zwischen 11 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 19 Uhr. Für Besuchende besteht weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht während des gesamten Aufenthalts, auch in den Patientenzimmern. Zusätzlich gilt: ein Besucher pro Tag und Patient für eine Stunde. Besuchende müssen die 3-G-Regel erfüllen. Das bedeutet, dass Besuche ausschließlich für vollständig geimpfte, genesene und getestete Personen möglich sind. Nicht geimpfte bzw. als genesen geltende Personen benötigen entweder einen Antigen-Schnelltest einer offiziell anerkannten Testeinrichtung (nicht älter als 24 Stunden) oder einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). Eine Testmöglichkeit vor Ort besteht nicht!

    Neue digitale Besucherregistrierung

    Um mögliche Wartezeiten zu vermeiden, können sich Besucher ab sofort bereits vorab registrieren. Die Vorabanmeldung ist unter dem Link https://besuchsanmeldung.klinikum-worms.de/ schnell und einfach möglich. Nach Eingabe der Daten wird automatisch ein QR-Code generiert, mit dem sich die Besucher anschließend per Fast-Lane direkt zur Information des Klinikums begeben können. Wer sich erst spontan für einen Krankenbesuch entscheidet, kann seinen QR-Code sogar direkt vor dem Klinikum generieren. Für Besuchende ohne Möglichkeit zur digitalen Vorabregistrierung besteht selbstverständlich weiterhin die Option sich vor Ort bei einem Mitarbeiter des Klinikums anzumelden.

    Klinikum bietet weiterhin hohe Sicherheitsstandards

    „Wir freuen uns sehr, dass wir unser Klinikum ab sofort wieder für Besucher zugänglich machen können. Krankenbesuche auf ein absolutes Minimum zu beschränken ist auch für uns nicht schön gewesen. Zur Aufrechterhaltung des Klinikbetriebs und zum Schutz unserer Mitarbeiter und Patienten war die Etablierung hoher Sicherheitsmaßnahmen leider alternativlos. Auch wenn wir damit nicht immer auf Verständnis gestoßen sind, können wir rückblickend sagen, dass sich der hohe Standard absolut bewährt hat: In unserem Klinikum musste keine Station aufgrund eines Ausbruchsgeschehens geschlossen werden und die medizinische Leistungsfähigkeit des Krankenhauses war durchweg sichergestellt“, resümiert der Klinikchef.

    Aus diesem Grund steht die Sicherheit der Mitarbeiter und Patienten für Büttner nach wie vor an erster Stelle. Im Klinikum Worms gilt deshalb weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht und auch die sonstigen Abstands- und Hygienemaßnahmen bleiben nach wie vor bestehen.

    Sonderregelungen für COVID-19-Patienten und die Intensivstation

    Für Besuche von Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind und Patienten auf den Intensivstationen gelten weiterhin unsere gesonderten Regelungen. Weitere Ausnahmeregelungen gelten bei der Begleitung von Geburten sowie für Eltern, die ihre minderjährigen Kinder besuchen möchten. In diesem Fall sind Besuche auch weiterhin außerhalb der offiziellen Besuchszeiten möglich. Auch Väter können – während der offiziellen Besuchszeiten – nach der Geburt ihres Kindes weiter für eine Stunde pro Tag unter Einhaltung der 3-G-Regelung und dem Tragen einer FFP2-Maske zu Besuch kommen.

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