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  • Mi., 22. Februar 2023, 08:33 Uhr
    KLINIKUM WORMS: Lockerung der Corona-Regelungen ab 1. März / Maskenpflicht gilt weiterhin

    Besucherbeschränkungen und Nachweispflicht entfallen

    In Einklang mit den Beschlüssen der Gesundheitsminister von Bund und Ländern gelten im Klinikum Worms ab dem 1. März 2023 gelockerte Corona-Regelungen. Die Besucherbeschränkung von einem Besuchenden pro Patient pro Tag entfällt. Auch die Vorlage eines Impf- bzw. Testnachweises ist ab dem 1. März nicht mehr notwendig. Krankenbesuche sind weiterhin täglich zu den Besuchszeiten jeweils zwischen 11 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 19 Uhr möglich. Patienten werden jedoch gebeten, die maximale Anzahl an Besuchenden auf ein zumutbares Maß zu beschränken.

    Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz vulnerabler Personen gilt für Besucher und Patienten im gesamten Klinikgebäude jedoch bis auf weiteres weiterhin eine Maskenpflicht.

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