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  • Mi., 18. November 2020, 14:29 Uhr
    BIBLIS: Meldepflichtiges Ereignis im Zwischenlager 1 für schwach und mittelradioaktive Abfälle

    Betonbehälter abgestürzt

    Das Atomkraftwerk Biblis. Archivfoto: Torsten Silz/dapd


    Die Betreiberin des Abfallzwischenlagers 1 in Biblis, die Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ), hat das nachfolgende Ereignis dem hessischen Umweltministerium als zuständiger Aufsichtsbehörde gemeldet. Nach der Internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen INES ist es der Stufe 0 (unterhalb der Skala = keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) zuzuordnen: Im Abfallzwischenlager Biblis 1 (AZB1) ist am 12. November 2020 im Rahmen einer Auslagerung von Abfallbehältern ein Betonbehälter abgestürzt. Der Betonbehälter weist Beschädigungen in Form von Stauchungen und Betonabplatzungen auf. Zwei weitere Betonbehältern wurden dabei ebenfalls geringfügig beschädigt.

    Die Ursachenklärung ergab, dass es sich um eine Fehlbedienung des Gabelstaplers durch das ausführende Personal vor Ort handelte. Die Arbeitsanweisungen werden derzeit geprüft und das Personal erneut unterwiesen. Das Ereignis hatte keinerlei radiologische Auswirkungen. Auch gab es keine Gefährdung des Personals, der Umgebung oder der Anlage.

    Das Ereignis wurde von der Betreiberin in die Kategorie N (= Normal) nach den deutschen Meldekriterien eingestuft und fristgerecht (innerhalb von 5 Werktagen) der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde gemeldet. Eine abschließende Bewertung des Ereignisses wird von der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde unter Hinzuziehung des atomrechtlichen Sachverständigen vorgenommen.
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