Mehrheitlich hat der Kreisausschuss des Landkreises Alzey-Worms in seiner jüngsten Sitzung die Einführung der landeseinheitlichen Bezahlkarte für Asylbewerber nach dem Konzept der Kooperationsvereinbarung zwischen Land und Kommunen beschlossen.
Ziel der bundesweit gültigen Bezahlkarte ist es, Leistungen digital, zweckgebunden und weitgehend bargeldlos bereitzustellen. Die beschlossene Regelung sieht vor, dass erwachsene Haushaltsvorstände künftig 130 Euro pro Monat über die Bezahlkarte erhalten. Für jedes Kind sind 50 Euro vorgesehen. Mit der Karte soll der Einkauf im Alltag ermöglicht werden. Die Kosten, die durch die Einführung der Karte für den Landkreis entstehen, trägt das Land. Die Bezahlkarte, deren Einführung sich aufgrund unterschiedlicher Auffassungen zwischen dem Land und den Kommunen zur Ausgestaltung verzögert hatte, soll unter anderem auch den Transfer von Geldleistungen ins Ausland verhindern und irreguläre Migration zurückweisen.
Künftig erhalten alle dem Landkreis seitens des Landes zugewiesenen Asylbewerber ihre Leistungen in Form der Bezahlkarte, die sie zuvor bereits in der Landesaufnahmeeinrichtung bekommen haben. Im zweiten Schritt und nach Erprobung der Karte auf kommunaler Ebene ist angedacht, den Personenkreis auf Ausreisepflichtige sowie auf geduldete Personen auszuweiten.
Die Bezahlkarte soll als Anreiz für die Integration genutzt werden: In einem Informationsschreiben wird allen Asylbewerbern, die ihre Leistung mittels Bezahlkarte erhalten, in Aussicht gestellt, dass die Zahlung auf Überweisung umgestellt wird, wenn sie länger als sechs Monate einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen.
Beitrag aus der Rubrik