Betriebliche oder sicherheitsrelevante Beeinträchtigungen nur bei Betrieb
Biblis Block A: Leckage an einer Messleitung
Archivfoto: Torsten Silz/dapd
Die Betreiberin des Kernkraftwerkes Biblis, die RWE Power AG, hat heute das nachfolgende Ereignis dem hessischen Umweltministerium als zuständiger Aufsichtsbehörde gemeldet. Nach der Internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen INES ist es der Stufe 0 (unterhalb der Skala = keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) zuzuordnen.
Das Kraftwerk Biblis ist seit dem Ereignis im japanischen Kernkraftwerk Fukushima nicht mehr in Betrieb. Im abgeschalteten Block A des Kraftwerkes Biblis wurde im Rahmen einer Begehung an einer Verdampferanlage der Kühlmittelaufbereitung am 18. Mai eine Leckage an einer Messleitung festgestellt. Bei Betrieb des Systems hätte die
Leckage zu keinen betrieblichen oder sicherheitsrelevanten Beeinträchtigungen geführt. Es ist geplant, den Rohrleitungsbereich auszutauschen und zur Klärung der Schadensursache diesen metallografisch untersuchen zu lassen.
Das Ereignis wurde von der Betreiberin nach den deutschen Meldekriterien in die Kategorie N (= Normal) eingestuft und fristgerecht (innerhalb von 5 Werktagen) dem Hessischen Umweltministerium als zuständiger Aufsichtsbehörde gemeldet. Eine abschließende Bewertung des Ereignisses und der Einstufung wird unter Hinzuziehung des TÜV NORD vorgenommen.