„Nachdem der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Rosengarten nach Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts seit Juni 2021 rechtskräftig ist, sind drei Jahre vergangen. „Wie mir Hessen Mobil auf Nachfrage mitteilte, ist die vom Gericht seinerzeit als notwendig angesehene Ergänzung der Kostenschätzung im Rahmen der Variantenabwägung inzwischen erfolgt“, erklärt der hessische CDU-Landtagsabgeordnete Alexander Bauer.
Baurecht voraussichtlich bis Ende 2025
Im Ergebnis dieser wurde die bisherige Vorzugsvariante bestätigt. Die als unzureichend bemängelten artenschutzrechtlichen Maßnahmen für die vorhandenen Fledermäuse sind nun Teil der Planergänzung.
Die für die Anhörung notwendigen Unterlagen werden aktuell ergänzt und der Antrag auf Einleitung des Planänderungsverfahrens noch für das laufende Jahr 2024 geplant. Mit Erlangung des Baurechts ist dann voraussichtlich bis Ende 2025 zu rechnen. „Geduld ist also auch bei dieser Baumaßnahme weiterhin gefragt“, informiert Bauer.
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