BAUAUSSCHUSS: Keine Einigung über Verpachtung eines städtischen Grundstückes zur Realisierung einer Photovoltaikanlage an der A61 / Umweltschutz versus Energiewende
Bodengutachten soll mehr Klarheit bringen
Auf Häusern und Industriedächern oder Deponieflächen sinnvoll, aber auf Ackerflächen keine Ideallösung: Großflächige Photovoltaikanlagen zur Energieerzeugung. Foto: pixabay.com
VON STEFFEN HEUMANN | Unlängst stimmte der Stadtrat einstimmig zu, die Entscheidung der Verpachtung der städtischer Grundstücke in der Gemarkung Abenheim zum Zwecke der Errichtung einer Photovoltaikanlage zur vertiefenden Beratung an den Bauausschuss zu verweise. Am Donnerstag entbrannte auch dort eine Debatte über Für und Wider der Planung und endete mit dem Ergebnis, dass ein Bodengutachten Klarheit darüber bringen sollen, ob die Fläche parallel zur Autobahn mit Schadstoffen belastet ist. Damit könnte nach langem Hin und Her eine abschließende Entscheidungsgrundlage geschaffen werden.
Im Ausschuss erläuterte Richard Grünewald (Bündnis 90/Die Grünen) seine Bedenken gegenüber einer Freiflächenphotovoltaik. „Die gehört auf Dächer und sonst nirgendwo hin“,verwies Grünewald darauf, dass Photovoltaik auf Ackerflächen eigentlich generell verboten sei. Durch ein „Schlupfloch“, bedingt durch die Nähe zur Autobahn, sei das leider doch erlaubt. Praktizierter Umweltschutz sei aber anders, so Richard Grünewald weiter.
Interessenkonflikt
Bürgermeister Hans-Joachim Kosubek unterstrich, dass der Gesetzgeber diese Möglichkeit ausdrücklich beschlossen habe. Seit 1976 sei entlang der Autobahn viel C02 ausgestoßen worden, weshalb die eher kleine Fläche nicht unbedingt der Landwirtschaft vorbehalten bleiben müsse. „Wir müssen es auch mit der Energiewenden ernst nehmen“, entgegnete Kosubek. Es gäbe nunmal Investoren mit einem berechtigten Interesse, ergänzte der Bürgermeister.
Wertvoller Ackerboden
Christian Engelke (Bündnis 90/Die Grünen) lenkte den Blick auf den Wert des Bodens. Hans-Jürgen Müssen (CDU) pflichtete bei, dass man nicht von einer Bodenbelastung ausgehen könne. Vielmehr handele es sich um wasserhaltigen und damit besten Boden. Müsel sprach sich daher gegen eine Nutzung durch Photovoltaik aus. Alfred Koch (FDP) brachte ein Bodengutachten ins Spiel „statt um den heißen Brei herumzureden“. Und Richard Grünewald warnte vor einer Erschließungswirkung, da einer ersten Anlage weitere folgen könnten, wenn erstmal Trassen und Leitungen vorhanden seien.
Für Timo Horst (SPD) war es unter den genannten Vorbehalten schwierig, eine Adhoc-Entscheidung zu treffen. „Es wäre interessant zu wissen, was im Boden steckt“, sprach sich Horst ebenfalls für ein Gutachten aus. Allerdings sei es auch eine Verpflichtung, für eine stabile Energieversorgung Vorsorge zu treffen, fügte Timo Horst an. Hans-Joachim Kosubek plädierte ebenfalls für eine „Probe aufs Exempel“ in Form eines Gutachtens. „Die Untersuchung und Daten sollten wir nutzen“, meinte Kosubek. Philipp Ludwig Ras (AfD) mahnte abschließend: „Und was passiert, wenn der Boden belastet ist?“
INFO: Seit der letzten Beschlussfassung hat die ebwo AöR an den besagten Flächen ebenfalls Interesse bekundet und würde diese gerne zur Flächensicherung und langfristigen Ausweitung der bestehenden Bauschuttdeponie nutzen. „Neben der landwirtschaftlichen Nutzung und der Option der Errichtung einer Photovoltaikanlage ein weiterer Interessenkonflikt“, wie Heidi Lammeyer (SPD) meint. Man müsse auch abwägen, ob die Stadt die Fläche daher nicht selbst nutzen sollte.