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  • Mi., 22. April 2015, 08:31 Uhr
    Statistisches Landesamt führt bis Mai ihre Erhebung durch / Angaben unterliegen der Geheimhaltung

    Bodennutzungshaupterhebung 2015

    Noch bis Mai  führt das Statistische Landesamt die Bodennutzungshaupterhebung 2015 durch. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und erfasst bei allen repräsentativ ausgewählten Betrieben unter anderem Daten über die Bodennutzung wie: Anbau auf dem Ackerland, Dauerkulturen und Dauergrünland, sonstige Flächen und selbst bewirtschaftete Gesamtfläche, Erzeugung von Speisepilzen.

    Auskunftspflicht besteht für die Inhaber oder Leiter von Betrieben mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens fünf Hektar. Zum Erhebungsbereich gehören ferner Betriebe mit weniger als fünf Hektar LF, wenn ihre Viehhaltung festgelegte Größenordnungen übersteigt oder sie Sonderkulturen (z. B. Reben, Obst, Gemüse, Speisepilze) in bestimmtem Umfang anbauen.

    Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E-Government-Gesetz) müssen statistische Meldungen grundsätzlich elektronisch erfolgen.

    Angaben können u.U. übernommen werden
    Liegt ein vollständig ausgefüllter Flächennachweis für das Antragsverfahren „Agrarförderung 2015“ bei der zuständigen Behörde vor, können die Angaben über die Bodennutzung größtenteils übernommen werden. Lediglich Angaben für Gemüse und Erdbeeren sowie Gartenbausämereien und Jungpflanzenerzeugung zum Verkauf unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern und im Freiland müssen noch zusätzlich nachgewiesen werden. Hierzu muss die Unternehmensnummer angegeben werden.

    Wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, handelt ordnungswidrig.

    Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.

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