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  • Mi., 27. Januar 2016, 12:04 Uhr
    Landtagswahl am 13. März 2016: Beantragung von Briefwahlunterlagen in dringenden Fällen schon jetzt möglich

    Briefwahlbüro im Rathaus ab 15. Februar geöffnet

    Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 13. März an die Wahlberechtigten erfolgt vom 13. bis 19. Februar 2016. Briefwahlunterlagen können über das auf der Rückseite abgedruckte Formular beantragt werden. In dringenden Fällen können die Briefwahlunterlagen auch jetzt schon schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) angefordert werden. Das entsprechende Antragsformular ist auch online auf der städtischen Homepage www.worms.de, Rubrik „Rathaus > Wahlen“ aufrufbar.

    Für den Publikumsverkehr ist das Briefwahlbüro im Rathaus, Zimmer 220 (2. OG), Telefon 06241/853-1006, ab Montag, dem 15. Februar, zu folgenden Zeiten geöffnet: montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8  bis 13 Uhr sowie am Freitag, dem 11. März, von 8 bis 18 Uhr. In begründeten Ausnahmefällen, z. B. bei einer plötzlichen Erkrankung,  kann die Briefwahl auch noch am Samstag, dem 12. März, von 10 bis 12 Uhr und am Sonntag, dem 13. März 2016, von 8 bis 15 Uhr beantragt werden.

    In besonderen Fällen auch schon ab 1. Februar
    Für Wormser Bürgerinnen und Bürger, die z.B. vor dem 15. Februar und über den Wahlsonntag, 13. März, hinaus verreisen und somit nicht bis zum 15. Februar warten können, besteht sogar die Möglichkeit, schon ab Montag, dem 1. Februar,  im Wormser Rathaus in den Zimmern 318 und 319 Briefwahlunterlagen zu erhalten. Um Voranmeldung unter Telefon  06241/853-1100 oder online unter wahlen@worms.de wird gebeten.

    Zur Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen für einen anderen ist eine schriftliche Vollmacht notwendig. Auch für die Abholung der Unterlagen für einen anderen wird eine schriftliche Vollmacht von den Wahlgesetzen gefordert. Trotz ordnungsgemäßer Vollmachten erlauben die Wahlgesetze nur, für maximal vier weitere Personen Briefwahlunterlagen entgegenzunehmen.

    Missbräuchen entgegenwirken
    Da auch dies der Stadtverwaltung gegenüber schriftlich zu erklären ist, wird diesbezüglichen Missbräuchen entgegengewirkt. Die Wahldienststelle weist vorsorglich darauf hin, dass ein barrierefreier Zugang zum Briefwahlbüro im 2. Obergeschoss zurzeit nicht möglich ist, da der Aufzug im Haupteingangsbereich des Rathauses renoviert wird.

    Mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger können zum einen den über vier Treppenstufen erreichbaren Aufzug am Rathaus-Seiteneingang (links vom Haupteingang) nutzen oder sich an die Mitarbeiterinnen der barrierefrei zugänglichen Rathauspforte wenden. „Wir werden dann die ausgefertigten Briefwahlunterlagen nach unten bringen“, informiert Abteilungsleiterin Carmen Knies, dass im Erdgeschoss auch die Möglichkeit geboten wird, in einer Wahlkabine zu wählen.

    Auch online sind die entsprechenden Unterlagen für die Briefwahl aufrufbar.


     

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