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  • Di., 16. April 2019, 15:57 Uhr
    Wahlbenachrichtigungen werden zwischen dem 26. April und dem 3. Mai in Worms zugestellt

    Briefwahlbüro im Rathaus öffnet nach Ostern

    Für die Europa- und Kommunalwahlen in Worms am 26. Mai werden die Wahlbenachrichtigungen zwischen dem 26. April und 3. Mai zugestellt.

    Die Wahldienststelle weist vorsorglich darauf hin, dass die Wahlbenachrichtigung durch den Postboten nur dann in den Briefkasten eingeworfen werden darf, wenn die/der Empfänger/in zweifelsfrei ermittelt werden konnte. Deshalb wird empfohlen, den Briefkasten oder die Klingel mit Familiennamen und Vornamen der Wahlberechtigten zu beschriften. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Postbote die Wahlbenachrichtigung nicht zustellen kann.

    Diejenigen, die am Wahlsonntag nicht in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können über das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Formular Briefwahlunterlagen beantragen. Alternativ kann der Antrag formlos schriftlich per Post, per Fax an 06241/8531199, per E-Mail an wahlen@worms.de, über das Onlinewahlscheinportal unter www.worms.de oder direkt persönlich im Briefwahlbüro gestellt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

    Das Briefwahlbüro im Rathaus, Marktplatz 2, Zimmer 220, 2. OG, unter Telefon 06241/8531006, ist ab Dienstag, dem 23. April, geöffnet und steht auch für Auskünfte gerne zur Verfügung.

    Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen oder deren Abholung für eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die Abholung der Unterlagen für andere ist auf maximal vier Personen durch das Wahlgesetz beschränkt.

    Wer seine Daten oder - mit entsprechender Begründung - die Daten anderer zur Wahl überprüfen will, hat dazu die Möglichkeit vom 6. bis 10. Mai im Briefwahlbüro durch Einsicht in das Wählerverzeichnis. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig hält, kann in der genannten Einsichtsfrist Einspruch einlegen. Ausführliche Informationen zur Oberbürgermeisterwahl (inklusive Öffnungszeiten, Ansprechpartner sowie Antragsunterlagen) sind im Internet auf www.worms.de in der Rubrik Rathaus - Wahlen abrufbar.

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