Mi., 16. Februar 2022, 17:34 Uhr
STADT WORMS: Briefwahlbüro ab 28. Februar geöffnet / Ortsvorsteherwahlen in Abenheim und Hochheim am 20. März / Mögliche Stichwahlen am 3. April
Briefwahlbüro ist startklar
Das Briefwahlbüro im Rathaus, 2. Obergeschoss, Zimmer 219, Marktplatz 2, ist ab Montag, dem 28. Februar, unter Telefon 06241/853-1006 erreichbar sowie für den Publikumsverkehr wie folgt durchgehend geöffnet: Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, und Freitag von 8 bis 13 Uhr. Ausnahme: Freitag, 18. März, von 8 bis 18 Uhr. Für die Fälle plötzlicher Erkrankung kann die Briefwahl auch noch an folgenden Tagen beantragt werden: Samstag, dem 19. März, von 10 bis 12 Uhr, und Sonntag, dem 20. März, von 8 Uhr bis 15 Uhr.
Im Falle einer Stichwahl
Im Falle einer möglichen Stichwahl zusätzlich ab 21. März: Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr. Ausnahme: Freitag, 1. April, von 8 bis 18 Uhr. Für die Fälle plötzlicher Erkrankung kann die Briefwahl auch noch an folgenden Tagen beantragt werden: Samstag, 2. April, von 10 bis 12 Uhr, und Sonntag, 3. April, von 8 bis 15 Uhr.
Im Falle einer Reise
Eine Beantragung von Briefwahlunterlagen samstags vor der Wahl und sonntags am Wahltag gilt somit nur in Ausnahmefällen. Für Wormser Bürger, die z. B. vor dem 28. Februar und über den Wahlsonntag, 20. März, hinaus verreisen und somit nicht bis zum 28. Februar warten können, besteht die Möglichkeit, ab sofort in den Zimmern 318 und 319 Briefwahlunterlagen zu erhalten. Um telefonische Voranmeldung unter 06241/853-1100 oder per E-Mail an
briefwahl@worms.de wird gebeten. Der Wähler muss allerdings selbst dafür sorgen, dass sein Wahlbrief rechtzeitig, also bis spätestens am Wahlsonntag, 18 Uhr, zurück zur Stadtverwaltung Worms kommt.
Missbräuchen entgegenwirken
Die Wahldienststelle weist schon jetzt darauf hin, dass zur Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen für einen anderen eine schriftliche Vollmacht notwendig ist. Auch für die Abholung der Unterlagen für einen anderen wird eine schriftliche Vollmacht von den Wahlgesetzen gefordert. Trotz ordnungsgemäßer Vollmachten erlauben die Wahlgesetze nur, für maximal vier weitere Personen Briefwahlunterlagen entgegenzunehmen. Da auch dies der Stadtverwaltung gegenüber schriftlich zu erklären ist, wird diesbezüglichen Missbräuchen entgegengewirkt.
Unterlagen postalisch beantragen
In diesem Zusammenhang wird noch einmal auf die Möglichkeit hingewiesen, Briefwahlunterlagen u. a. postalisch zu beantragen. Die Briefwahlunterlagen werden dann an die Bürger übersandt. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können anschließend von den Bürgern innerhalb von Deutschland kostenfrei von der Deutschen Post an die Stadtverwaltung Worms geschickt werden.
Beantragung bereits möglich
In jedem Fall ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen bereits schon jetzt möglich. Dies kann schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) geschehen. Das Antragsformular ist auch auf der städtischen Homepage unter
www.worms.de (Zukunft gestalten/Politik und Wahlen/Wahlen).