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  • Fr., 04. März 2016, 13:52 Uhr
    Landtagswahl am 13. März 2016/ Informationen zur Briefkastenleerung

    Briefwahlunterlagen noch bis 11. März erhältlich

    Foto: Christian Schwier/Fotolia

    Die städtische Wahldienststelle weist darauf hin, dass für die Landtagswahl in der Stadt Worms am 13. März noch bis Freitag, dem 11. März, 18 Uhr, im Rathaus der Stadt Worms, 2. Obergeschoss, Zimmer 220, Briefwahlunterlagen beantragt werden können; im Falle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr. In diesen Fällen ist es erforderlich, dass bei der Beantragung eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorgelegt wird. Sollte keine zusätzliche schriftliche Vollmacht zur Aushändigung der Briefwahlunterlagen an eine/n Beauftragte/n beigefügt sein, müssen die Briefwahlunterlagen amtlich zugestellt werden. Für solche Fälle ist das Briefwahlbüro darüber hinaus auch am Samstag, dem 12. März, während der Zeit von 10 bis 12 Uhr geöffnet. Die Wahldienststelle empfiehlt, die Briefwahlanträge möglichst rechtzeitig zu stellen, damit sie den Wahlberechtigten rechtzeitig übergeben bzw. zugestellt werden können. Bei der Landtagswahl gibt es im Gegensatz zur Bundestagswahl keine Sonntagszustellung der Wahlbriefe. Es ist somit darauf zu achten, dass nur noch Sendungen an die Stadtverwaltung Worms ausgeliefert werden können, die bis zur letzten angegebenen Leerungszeit des jeweiligen Briefkastens am Donnerstag, dem 10. März, eingeworfen sind.  Ansonsten ist es ratsam, die Wahlbriefe bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr persönlich im Rathaus abzugeben oder in den Rathaus-Briefkasten einzuwerfen.


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