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  • Mi., 11. März 2015, 14:24 Uhr
    Kommunalaufsicht des Kreises bestätigt die Entscheidung der VG Eich zur Auskiesung / Klage gegen Bescheid beim Verwaltungsgericht möglich

    Bürgerentscheid in Gimbsheim nicht zulässig  

    Der vom Ortsgemeinderat Gimbsheim Anfang Februar beschlossene Bürgerentscheid zur Frage, ob der Verkauf gemeindeeigener Flächen an die Firma Büttel oder an ein anderes auskiesendes Unternehmen erfolgen soll, ist auch aus Sicht der Kommunalaufsicht des Landkreises Alzey-Worms unzulässig. In seiner Entscheidung bestätigte der Kreis damit die Aussetzung des Beschlusses durch Verbandsbürgermeister Gerhard Kiefer.

    In seiner Begründung beruft sich die Kommunalaufsicht auf den so genannten „Negativkatalog“ gemäß Artikel 17 a der Gemeindeordnung, nach dem Bürgerentscheide bei bestimmten Angelegenheiten nicht zulässig sind. Wie bereits berichtet, sind demnach Vorhaben von einem Bürgerentscheid ausgeschlossen, für deren Zulassung ein Planfeststellungsverfahren oder ein förmliches Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich sind. Dieser Ausschluss umfasse nicht nur den Planfeststellungsbeschluss als solchen, sondern auch alle Sachentscheidungen, die im gesamten Verfahren gefällt wurden. Hierzu zähle aus Sicht des Kreises auch der Gemeinderatsbeschluss vom 20. März 2012.

    Verkauf und Auskiesung in ursächlichem Zusammenhang
    In diesem mehrheitlich gefassten Beschluss über die Auskiesung des betreffenden Areals heißt es im Sitzungsprotokoll: „Dieser Beschluss beinhaltet gleichzeitig den Verkauf der Gemeindegrundstücke“. Hieraus gehe eindeutig hervor, dass eine Auskiesung ohne den Verkauf der Gemeindegrundstücke an die Firma Büttel keinen Sinn ergäbe und beide Sachverhalte in untrennbarem Zusammenhang stehen. Zudem wäre der Planfeststellungsbeschluss ohne den Ratsbeschluss vom März 2012 nicht ergangen. Eine nachträgliche Änderung von Beschlüssen mit zentraler Bedeutung für das Gesamtverfahren mache es schließlich unmöglich, den Planfeststellungsbeschluss umzusetzen.

    Überdies habe der Gemeinderatsbeschluss vom März 2012 auch darauf abgezielt, eine für alle Beteiligten rechtsverbindliche Entscheidung herbeizuführen, auf deren Grundlage betriebswirtschaftliche Entscheidungen getroffen werden können. „Im vorliegenden Fall hat die Firma Büttel im Vertrauen auf dieses Verfahren und sogar mit Zustimmung der Gemeinde bedeutende Investitionen getätigt, um die Auskiesung des neuen Gebiets betreiben zu können“, heißt es im Schreiben der Kommunalaufsicht.

    Gegen den Bescheid der Kommunalaufsicht kann Klage beim Verwaltungsgericht Mainz erhoben werden.

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