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  • Mi., 30. März 2022, 14:38 Uhr
    Mangellage: EWR Netz GmbH im Gespräch mit Industrie und Gewerbe / Haushaltskunden und soziale Dienste sind besonders geschützt

    Bundesregierung ruft Frühwarnstufe des Notfallplans Gas aus





    Aktuell liegt kein Versorgungsengpass mit dem Energieträger Gas vor, aber die Branche will und muss Vorsorge betreiben. Deshalb hat EWR gemeinsam mit dem Branchenverband BDEW die Bundesregierung aufgefordert, die Frühwarnstufe aus dem Notfallplan Gas auszurufen.

    „Alle von einem möglichen Lieferstopp russischer Gasmengen betroffenen Unternehmen sollen sich jetzt auf diese Situation vorbereiten und so einen wertvollen Beitrag zur Krisenvorsorge leisten können“, erklärt EWR-Vorstand Dirk Stüdemann. Entsprechende Gespräche hat die EWR Netz GmbH bereits in den letzten Wochen geführt.

    Stüdemann betont, dass die Versorgungssicherheit aktuell nicht gefährdet sei, man jedoch wie durch den Gesetzgeber aufgefordert, in Gesprächen mit Industrie- und Gewerbekunden bleibe, um im Falle einer eintretenden Engpass-Situation bestmöglich vorbereitet zu sein.

    „Wir haben als Netzbetreiber Mechanismen, die in einer solchen Situation greifen. In jedem Fall sind Haushaltskunden, grundlegende soziale Dienste, wie beispielsweise Krankenhäuser, durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt“, betont auch Netz-Geschäftsführerin Sandra Wimmer.

    Industrie- und Gewerbekunden seien gemäß Gesetzgebung keine geschützten Kunden und müssten im Ernstfall aktiv ihren Gasbezug reduzieren oder im schlimmsten Fall von der Versorgung getrennt werden. „Dies würde allerdings nicht ohne eine entsprechende Ankündigung und im Zusammenspiel mit den Kunden erfolgen, so dass keine unerwartete Versorgungsunterbrechung zu befürchten ist.“

    Für das Gasverteilnetz halte auch EWR entsprechende Notfallpläne zur Gasmangellage vor und steht im Austausch mit den vorgelagerten Netzbetreibern. Hierzu gehörten insbesondere regelmäßige Kommunikationsübungen.



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