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  • Di., 18. Februar 2014, 17:35 Uhr
    OB Michael Kissel schlägt runden Tisch vor / Verein hat Antrag auf einstweilige Verfügung fürBearbeitungsstopp beim Verwaltungsgericht gestellt

    Bürgerbegehren beantragt

    Mitglieder des Vereins "Freier Blick auf den Dom" auf dem Weg zum Wormser Oberbürgermeister, um das Bürgerbegehren zu beantragen. Foto: Gernot Kirch


    Von Gernot Kirch Der Verein „Freier Blick auf den Dom” hat am Dienstagnachmittag um 14 Uhr offiziell das Bürgerbegehren mit insgesamt 9.000 Unterschriften bei Oberbürgermeister Michael Kissel beantragt, mit dem das "Haus am Dom" verhindert werden soll. Wobei letzte Woche bereits 7.200 Unterschriften übergeben wurden und jetzt noch einmal 1.800 nachgereicht werden konnten. Im Rahmen der Beantragung des Begehrens erfolgte am Dienstag ein kurzes Gespräch zwischen dem Stadtchef und Vertretern des Vereins.

    Runder Tisch
    Im Zuge des kurzen Meinungsaustausches am Dienstag habe OB Kissel, so Dr. Josef Eberhard vom Verein, einen runden Tisch mit Vertretern von Domgemeinde, Verein und der Stadt Worms vorgeschlagen. Außerdem sei eine Bürgerinformationsveranstaltung geplant, auf der die unterschiedlichen Meinungen dargestellt werden könnten. Enttäuscht zeigten sich die Vertreter des Vereins, dass der Oberbürgermeister dem Moratorium, also Bearbeitungsstopp, für den Bauantrag der Domgemeinde für den Bau des „Hauses am Dom” nicht stattgegeben hat. Der Stadtchef habe dies damit begründet, dass dies weder baurechtlich noch verfahrenstechnisch hätte erfolgen können. Daraufhin, so Dr. Hilmar Kienzl, habe der Verein über seinen Rechtsanwalt eine einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht in Mainz beantragt, um einen Bearbeitungsstopp zu erreichen. Der Grund für diese Eile liegt darin, dass der Bauantrag der Domgemeinde bereits vor rund vier Wochen gestellt wurde und somit das Zeitfenster für einen Stopp zusammenschmilzt. Der Verein befürchtet, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen. Die normale Bearbeitungszeit für einen Bauantrag sind übrigens sechs Wochen.

    Berufung auf Ratsbeschluss von 2003
    Eines der Hauptargumente des Vereins - und warum sie glauben, sowohl einen Bearbeitungsstopp als auch die Zulassung eines Bürgerentscheides erwirken zu können - ist eine Entscheidung des Stadtrates aus dem Jahre 2003. Mathias Englert, Gegner des „Haues am Dom” und Mitglied von der FWG, erläuterte am Dienstag gegenüber dem NK, die Entscheidung vom 16. Juli 2003. Damals sei es eigentlich um die Bebauung des Parkplatzes vor der Jugendherberge, dem sogenannten Glaskopf, gegangen. Der Stadtrat habe damals einen Beschluss gefasst, in dem es unter anderem hieße: „….die gesamte Südseite des Doms bleibt vom Standort Andreasstraße aus sichtbar.“ Mathias Englert argumentiert nun, dass die Baubehörde in Worms keinen Bauantrag, also den der Domgemeinde, bearbeiten oder gar genehmigen können, wenn ein Stadtratsbeschluss von 2003 eine Nicht-Bebauung festlege.

    Ob das Verwaltungsgericht der Argumentation der FWG bzw. des Vereins folgt, bleibt allerdings abzuwarten, denn andere Juristen haben da eine kontroverse Aufffassung. Sie sagen, da es sich beim „Haus am Dom” um ein Bauvorhaben auf einem Privatgelände und nicht auf einer öffentlichen Fläche handele, sei dies keine Fragestellung, die der Stadtrat zu entscheiden habe. Vielmehr müsse die Baubehörde den Antrag prüfen und entscheiden.

    Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
    Die Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wird bereits bei der Stadt Worms geprüft. Die Prüfung wird nach Informationen von OB Kissel zwischen zwei und drei Wochen dauern. Einmal geht es um die Anzahl der Stimmen, ob 6.000 Unterzeichner vorhanden sind, doch dürfte dies kein Problem sein. Die andere Frage ist die der Korrektheit der Formulierung bzw. ob ein Bürgerbegehen im Fall der Bebauung am Dom auf einem Privatgeländen überhaupt zulässig ist. Das Ergebnis der Prüfung des Bürgerbegehrens in der Verwaltung wird dann dem Haupt- und Finanzausschuss (HuFA) und im Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der nächste offizielle Sitzungstermin des HuFA ist am 19. März und der des Stadtrates am 26. Februar und dann wieder am 2. April. Wobei der 2. April der realistische Termin ist.

    Falls ein Bürgerentscheid stattfinden sollte, könnte dieser am Tag der rheinland-pfälzischen Kommunalwahl, dem 25. Mai, durchgeführt werden.

    Architekten wehren sich
    In der vergangenen Woche hatte sich der Sprecher der Architektenkammergruppe Alzey-Worms, Luigi Sinopoli, in einer Presseerklärung vehement für den Bau des „Hauses am Dom” ausgesprochen. Dagegen haben sich jetzt neun Wormser Architekten gewehrt, unter anderem Robert Büssow. Er betont, dass mit ihnen keine Rücksprache bezüglich einer Presseerklärung gehalten wurde.

    Die neun Architekten sprechen sich gegen die Umsetzung des zweiten Spingerentwurfes in der momentanen Fassung aus. Zwar würden sie den Entwurf prinzipiell befürworten, aber nur, wenn der zu lange Zwischenbau, zirka vier Meter kürzer wäre und die gewonnenen vier Meter dem Abstand zwischen Nikolauskapelle und Dombebauung zugute kämen. Der Abstand würde dann etwa zehn Meter betragen.

    Großes Medienthema
    Am Samstag war das „Haus am Dom” sogar der BILD-Zeitung eine Story mit zwei Fotos Wert. Im Laufe der Woche war erneut ein Fernsehteam des Südwestfunks in Worms und machte Interviews zum Thema.

    Am Donnerstagabend wird der Beitrag in einer geplanten Länge von etwa fünf Minuten ab 20.15 Uhr in der Sendung „Zur Sache” ausgestrahlt.

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