Der Stadtrat diskutierte am Mittwoch erneut über das „Haus am Dom“ und beschloss einen Antrag der CDU zur Gestaltung des gesamten Domumfeldes
Bürgerentscheid als „moralisches Instrument“
Das „Haus am Dom” sorgt weiter für Zündstoff in Stadtrat und bei den Bürgern. Foto: Gernot Kirch
Von Gernot Kirch Kein Thema wird in Worms so heiß und kontrovers diskutiert wie das „Haus am Dom”. So auch am Mittwoch im Stadtrat. Auf der Tagesordnung stand zwar „nur” der Antrag der CDU für den gesamten Dombezirk eine Art Ideenwerkstatt mit dem Ziel zu installieren, wie das Areal langfristig aussehen solle, doch führte dies zu einer weitreichenden Debatte über das „Haus am Dom”.
Dringlichkeitsantrag FWG Die FWG stellte gleich zu Beginn der Ratssitzung den Dringlichkeitsantrag, dass die Stadt einen Bauantrag der Domgemeinde für das „Haus am Dom” so lange aussetzen soll, bis der Stadtrat über die Zulässigkeit des eingeleitenden Bürgerbegehrens entschieden hat. Denn, so argumentierte die FWG, sollte der Bauantrag schon in Kürze positiv beschieden werden, würde ein Bürgerentscheid ins Leere laufen bzw. wäre sinnlos. Der Antrag der FWG wurde nur von neun Stimmen der FWG, FDP und Grünen unterstützt. CDU und SPD stimmten dagegen. OB Kissel wies zudem daraufhin, dass die untere Baubehörde, die über einen Bauantrag entscheiden muss, nicht dem Votum des Stadtrats unterliegt, da sie staatlich und nicht städtisch ist.
Privates Baugrundstück Das große Problem bei dem „Haus am Dom” ist die rechtlich komplizierte Situation. Denn bei dem Grundstück, auf dem die Domgemeinde ihr Haus bauen will, handelte es sich um den Privatbesitz der Kirche, nicht um ein öffentliches Baugrundstück. Demzufolge würde ein Beschluss des Stadtrates oder auch ein Bürgerentscheid, der das Bauvorhaben der Domgemeinde unterbinden wollte, höchstwahrscheinlich ins Leere laufen bzw. würde keinerlei juristische Wirkung entfalten, da jeder auf seinem Grundstück im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bauen kann wie und was er will. Das Privateigentum besitzt einen starken Schutz in unserer Verfassung und den Gesetzen. Dies sehen übrigens die meisten Stadträte und die in die Materie involvierten Bürger so. Ganz anders wäre es übrigens, wenn es sich bei dem Grundstück, auf dem das „Haus am Dom” entstehen soll, um ein Grundstück im Besitz der Stadt handeln.
Warum ein Bürgerentscheid? Nun stellt sich die Frage, warum dann so viele Mühen zunächst auf ein Bürgerbegehren und dann auf einen Bürgerentscheid gelegt werden? Die Antwort liegt in der moralischen Macht, die der Bürgerentscheid entfalten wird. Denn denkt man die Sache einmal weiter, könnte es so kommen, dass die Domgemeinde noch im Januar oder Februar 2014 einen Bauantrag stellt und dieser genehmigt wird, sie also anfangen könnte zu bauen.
Nun könnte im Frühjahr aber auch ein Bürgerentscheid stattfinden. Hierbei ist es denkbar, dass die Gegner des „Hauses am Dom” eine Mehrheit bekommen, also der überwiegende Teil der Wormser gegen das Projekt stimmt. Dann würde sich für die Domgemeinde die Frage stellen, ob sie wirklich ihr Bauvorhaben realisieren will, wenn es von weiten Teilen der Bürger abgelehnt wird? Und der Illusion, dass das Thema „Haus am Dom” rasch in der Schublade verschwindet, wenn der erste Bagger anrollt, dem gibt sich wohl niemand hin. Selbst über die Volksbank wird nach Jahrzehnten der Realisierung heute noch gesprochen….
Moralische Dimension Diese moralische Dimension bzw. der Wunsch Klarheit darüber zu bekommen, wie die Mehrheit der Bürger denkt, ist denn auch, die CDU und SPD das Bürgerbegehren unterstützen lässt.
In der konkreten Debatte im Stadtrat wurde der Antrag der CDU, der von der SPD noch ergänzt wurde, ausführlich und mit heftigen und hitzigen Wortgefechten erörtert. In dem Antrag heißt es unter anderem: ”Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung des Ergebnisses eines möglichen Bürgerentscheids und in Erweiterung des Beschlusses vom 18. Dezember ……das gesamte Domumfeld im Hinblick auf dessen historische und heutige Bedeutung unter Berücksichtigung der Wirkung des Wormser Kaiserdoms zu bewerten und einer neuen und veränderten Gestaltung zuzuführen. Eine offene Projektgruppe solle hier Konzepte entwickeln."
Der Antrag wurde mit der Mehrheit der Stimmen von Christ- und Sozialdemokraten angenommen. Die FWG, FDP und Grünen stimmten dagegen, die Linke war nicht anwesend. Der Antrag schließt eine Bebauung durch das „Haus am Dom ” nicht aus.
Aufschub gefordert In der vorangegangen Aussprache sprach Kurt Lauer (Grüne) daher von einem scheinheiligen Antrag von CDU und SPD, da es auch oder gerade um das „Haus am Dom” gehe. Dieses könne man bei einem Antrag nicht außen vorlassen. Daher forderte er, dass der Antrag den Satz enthalten solle: „Die Domgemeinden solle aufgefordert werden, keinen Bauantrag zu stellen, bevor die Projektgruppe ihre Ideen nicht präsentiert hat." Dem schlossen sich SPD und CDU aber nicht an und votierten in einer Abstimmung gegen diesen Vorschlag.
Kein Rechtsbruch Sehr heftig reagierte CDU-Stadtrat Andreas Wasilakis, der sagte, er könne es nicht mehr nachvollziehen, dass der Rat rechtswidrige Beschlüsse herbeiführen soll. Der Bau des „Hauses am Dom” sei Privatsache. Er sei gewählt, um die Interessen der Bürger zu vertreten, aber auch um das Recht zu achten. Weiter führte er aus, dass er aber einen Bürgerentscheid begrüße, weil dieser der Domgemeinde einen Überblick über die Stimmung in Worms vermittle.
FWG schießt scharf Matthias Englert (FWG) warf vielen seiner Kollegen vor, sie würden jetzt davon reden, man könne keine rechtswidrigen Beschlüsse fassen, 2003 habe der Rat aber entschieden, dass die Blickachse zwischen Süd-Portal des Doms und des Nord-Portals des Andreasstiftes frei bleiben müssen. Adolf Kessel (CDU) wies die Kritik scharf zurück und zitierte den Beschluss von 2003, der diese Passage nicht beinhalte. Matthias Englert entgegnete, dass dies aber in der Öffentlichen Bekanntmachung zu der Entscheidung des Stadtrates stehen würde.