Der Bereich 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadtverwaltung Worms weist anlässlich der bevorstehenden Osterfeiertage darauf hin, dass öffentliche Versammlungen, Aufzüge und Umzüge, soweit sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertages entsprechen, sowie alle der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen und Darbietungen, die nicht dem Charakter des Feiertages angepasst sind, am Karfreitag, 30. März, ab 4 Uhr verboten sind. Dies gilt auch für Laser-Tag- und Paintball-Hallen.
Spielhallen und Wettvermittlungsstellen müssen am Karfreitag, 30. März, sowie am Ostersonntag, 1. April, ganztags geschlossen bleiben. Sportliche und turnerische Veranstaltungen in der Öffentlichkeit sind am Karfreitag, 30. März, ganztägig und am Ostersonntag, 1. April, bis 13 Uhr verboten. Öffentliche Tanzveranstaltungen sind von Gründonnerstag, 29. März, 4 Uhr, bis Ostersonntag, 1. April, 16 Uhr, verboten.