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  • Di., 27. April 2021, 08:04 Uhr
    PANDEMIE: Infektionsschutzgesetz gibt einheitliche Regeln vor

    Das bedeutet die Bundes-Notbremse für Worms

    Bisher waren die Kommunen und somit auch Worms angehalten, nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt und dem Ministerium eigene Allgemeinverfügungen bei Überschreitungen der Inzidenzwerte zu erlassen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen.

    Seit dem 24. April ist das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft, das nun bundesweit einheitlich die Corona-Regeln festlegt. Doch welche Änderungen bringt die „Bundes-Notbremse“ mit sich?

    Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren ab einer Inzidenz von 100:

    Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind auf den Kreis der Angehörigen des eigenen Haushaltes mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person beschränkt. Kinder unter 14 Jahren werden nicht hinzugerechnet. Es wird eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr geregelt. Dabei werden Jogger und Spaziergänger von der Ausgangsbeschränkung nicht erfasst, soweit sie allein unterwegs sind.

    Schule und Kita:

    Für Schulen und die Kindertagesbetreuung wird ein neuer Grenzwert eingeführt. Bei Überschreitung einer Inzidenz von 165 sind Schulen und Kitas zu schließen. Dabei überlässt es der Bund den Ländern, die Notbetreuung in Kitas und Schulen zu regeln. Für Worms gilt aufgrund der Inzidenzwerte weit über 165 daher weiterhin Distanzunterricht in den Schulen und Notbetreuung in den Kitas. Eine Änderung erfolgt erst wieder, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen diese Inzidenz (165) unterschritten wird, wobei das Wochenende nicht mitgezählt wird. Die Stadt teilt bei Unterschreitung der Sieben-Tages-Inzidenz öffentlich mit, ab welchem Tag Schulen und Kitas wieder geöffnet werden.

    Einzelhandel:

    Die Geschäfte des Einzelhandels müssen ab einer Inzidenz ab 100 schließen. Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und Großhandel sind davon ausgenommen.

    Die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften ist zulässig, allerdings unter Einhaltung der Abstandspflicht und nur mit Mund-Nasen-Bedeckung. Der Einzelhandel soll bis zu einer Inzidenz von 150 mit „Click & Meet“ und negativem Testergebnis offengehalten werden.

    Eingeschränkte Freizeit- und Sportmöglichkeiten: 

    Berufssportler sowie Leistungssportler der Bundes- und Landeskader können weiterhin trainieren und auch Wettkämpfe austragen - wie gehabt ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten. Für alle anderen gilt: Sport ja, aber alleine, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen.

    Auch die Gastronomie jeder Art einschließlich Betriebskantinen ist bei Überschreitung der 100-Inzidenz-Grenze untersagt. Zulässig bleiben die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken.

    Übernachtungen zu touristischen Zwecken bleiben untersagt. Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Musikclubs, Kinos, Museen, Ausstellungen und
    Gedenkstätten sind bei Überschreitung der 100-Grenze zu schließen und entsprechende Veranstaltungen zu untersagen. Die Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten dürfen geöffnet werden, wenn angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden und ein negatives Testergebnis der Besucher vorliegt, ausgenommen davon sind Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    OB Kessel: „Aktiv mitwirken, das Infektionsgeschehen einzudämmen“

    „Weiterhin gelten die Hygienevorschriften, Abstandsgebote und die Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung“, appelliert Oberbürgermeister Adolf Kessel an die Bürgerinnen und Bürger, bei der Eindämmung des Infektionsgeschehens aktiv mitzuwirken. Die Stadt verzeichne anhaltend überdurchschnittlich hohe Inzidenzwerte, die es zu verringern gelte. „Unser Ziel muss es sein, wieder unter die 100er-Marke zu gelangen“, betont Adolf Kessel und verweist auf die Möglichkeiten, sich testen oder impfen zu lassen.

    Alle neuen Änderungen im Rahmen der Bundes-Notbremse können online abgerufen und nachgelesen werden unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesweite-notbremse-1888982

    Umfangreiche Corona-Informationen sind auf der Homepage der Stadt Worms veröffentlicht unter: https://www.worms.de/neu-de/aktuelles/Corona-Infos/index.php. Dort gibt es auch Hinweise, wo man sich testen lassen und zur Impfung anmelden kann.

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