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  • Mi., 20. Mai 2020, 22:17 Uhr
    STADTRAT: Zweckvereinbarung zur Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle (GAV) mit dem Landkreis Alzey-Worms zugestimmt

    Das Kindeswohl nachhaltig sicherstellen

    Nach Vorberatung durch den Jugendhilfeausschuss und dem Haupt- und Finanzausschuss am 6. Mai stimmte der Stadtrat einstimmig dem Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle (GAV) der Jugendämter Stadt Worms und Landkreis Alzey-Worms gemäß § 2 Absatz 1 Satz 3 Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG), in der Fassung vom 23. Januar zu, vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinsamen zentralen Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen (GZA) sowie der Genehmigung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. Basis hierfür bildet die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit, dass Jugendämter benachbarter Gemeinden oder Kreise mit Zustimmung der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle errichten können.

    Zwischen den angrenzenden Adoptionsberatungsstellen der Jugendämter der Stadt Worms und des Landkreises Alzey-Worms besteht bereits seit 2003 eine Kooperationsvereinbarung, die mit Inkrafttreten der Zweckvereinbarung automatisch erlischt. Die Stadtverwaltung Worms übernimmt die Trägerschaft der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten. Unter Einbeziehung der erweiterten Aufgaben, die für die Fachkräfte mit Inkrafttreten der Neufassung des AdVermiG zum Sommer 2020 zum Tragen kommen, werden mit dem Ziel, durch geschulte Fachkräfte den Adoptionsvermittlungsprozess intensiv zu prüfen und zu begleiten um das Kindeswohl nachhaltig sicherzustellen, folgende Aufgaben auf die GAV übertragen: Dazu zählen unter anderem die Beratung und Begleitung von abgebenden Eltern, die Beratung, Vorbereitung und Eignungsprüfung von Adoptionsbewerbern, die Vermittlung von Kindern in geeignete Adoptivfamilien oder die Beratung und Unterstützung von Adoptierten bei der Suche nach leiblichen Verwandten, Beratung von Kontaktwünschen Angehöriger.

    Um das Gelingen von Adoptionen zu sichern und damit das Wohl der Kinder zu sichern, bedarf es stabiler Strukturen in der Adoptionsvermittlung. Eine fachlich fundierte Begleitung durch spezialisierte Fachkräfte muss nach einer guten Vorbereitung – über den Adoptionsbeschluss hinaus – kontinuierlich zur Verfügung stehen. Um dieses Ziel zu erreichen, bedienen sich die Stadt Worms und der Landkreis Alzey-Worms der Möglichkeit im Rahmen der Errichtung einer GAV die personellen und finanziellen Ressourcen zu bündeln und bedarfsorientiert einzusetzen. Jede Adoptionsvermittlungsstelle ist mit mindestens zwei Vollzeitfachkräften oder der entsprechenden Anzahl von Teilzeitfachkräften zu besetzen. Die Kosten für die Adoptionsvermittlung werden von den beteiligten Gebietskörperschaften zu 50 % anteilig getragen.

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