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  • Di., 14. Oktober 2014, 06:40 Uhr | PR-Anzeige
    Haus & Grund Worms/Alzey erklärt 200 Interessierten Tücken der Nebenkostenabrechnung

    „Der einfache Weg zur richtigen Abrechnung“

    Vorsitzender Hans-Joachim Lock verdeutlicht, wie es Vermieter vermeiden, bei ihrer Abrechnung Fehler zu machen.


    „Der einfache Weg zur richtigen Abrechnung“ – einen griffigen Titel zu einem komplexen Thema hatte sich der Verein Haus & Grund Worms/Alzey für seine jüngste Sommerveranstaltung gewählt und nicht zu viel versprochen. Zwar machte Vorsitzender Hans-Joachim Lock gleich zu Beginn im vollbesetzten Tagungsraum im Wormser deutlich, dass es den „ganz einfachen Weg“ bei diesem Thema nicht gibt. Aber es gelang, die großen Fallstricke aus dem Weg zu räumen. Knapp 200 Interessierte dankten dies am Ende mit viel Applaus.

    In zwei Stunden hatte Hans-Joachim Lock – von Haus aus Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht – Schritt für Schritt eine Abrechnung erstellt am Beispiel eines Zweifamilienhauses, wobei reichlich Tücken eingebaut waren, die Vermietern das Leben schwer machen können. Abbildungen von Rechnungen, Zahlenreihen und Checklisten wurden per Beamer an die Wand geworfen. Auf Plakaten waren – wie in einer Ausstellung – ansprechend gestaltete Darstellungen, Tipps und klar verständliche Abrechnungsbeispiele aufgehängt. Das kam gut an und einige Teilnehmer fotografierten die Aushänge mit dem Handy sogar kurzerhand ab.

    Welche Betriebskosten zählen – welche nicht!
    Wie Hans-Joachim Lock betonte, ging es nicht darum, Mietern eins auszuwischen, sondern darum, dass Vermieter bei der Abrechnung keine Fehler machen – und dann auf den Kosten sitzen bleiben. Solche Fehler können bei der Zusammenstellung der Nebenkosten, also Kosten wie etwa Wasser, Strom, Müllabfuhr oder Entsorgung, schnell passieren. Wie Lock darlegte, hat der Vermieter zwar das Recht, jeden Euro dieser Kosten auf die Mieter umzulegen – in der Praxis stehen dem jedoch einige große „Aber“ entgegen: Zum einen ist Vermietern nicht immer klar, welche Posten denn nun zu den Betriebskosten zählen und welche nicht. Zum anderen gilt: nur das, was Punkt für Punkt auch im Mietvertrag aufgezählt ist, kann auf den Mieter umgelegt werden (Pauschal-Formulierungen im Stil von „die Betriebskosten trägt der Mieter“ gelten nicht). Und während sich Rechenfehler problemlos korrigieren lassen, wird bei sogenannten „formalen Fehlern“ gleich die ganze Abrechnung nichtig. Lock: „Dann sehen Sie keinen Cent“.

    Vier Mindestanforderungen hat Lock ausgemacht: So muss der Vermieter dem Mieter die Gesamtkosten zusammenstellen und den Verteilerschlüssel erläutern, sowie den Anteil des Mieters berechnen und Vorauszahlungen abziehen. Viele Detailfragen wurden gestellt: „Was ist, wenn die Wohnung leer steht?“, „Wie rechne ich ab, wenn es Mietminderungen gab?“ Häufig treten laut Lock Probleme bei Rechnungsabgrenzungen auf, wenn also der Abrechnungszeitraum des Mietvertrags ein anderer ist als beispielsweise der für die Versicherung, Wasser oder Strom. Die meisten Fehler passieren bei der Erklärung des Verteilerschlüssels: „Hier müssen Sie genau zeigen, wie Sie zu Ihrem Ergebnis gekommen sind“, erklärte der Vorsitzende.

    INFO
    Ein Skript mit allen wichtigen Tipps, das von Hans-Joachim Lock erstellt und nun wieder aktualisiert wurde, ist zum Nachlesen bei Haus & Grund in den Geschäftsstellen in Worms (Telefon 06241/413591) und Alzey (Telefon 06731/4931210), Mail info@hug-worms.de für 20 Euro erhältlich.

     
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