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  • Mi., 26. Juni 2013, 15:53 Uhr
    Mit intensiven Kontrollwochen erinnert das Ordnungsamt an die Anleinpflicht für Hunde in öffentlichen Parks

    "Der will nur spielen!"

    So wie hier auf dem Foto muss es in Wormser Parks sein, der Hund ist angeleint. Von links: Ute Felix, Timo Sponheim, Timo (im Kinderwagen) und Gerhard Frey. Foto: Gernot Kirch


    Von Gernot Kirch Wer kennt das nicht: Man joggt oder spaziert froh gelaunt durch einen Park, dann kommt ein Hund, etwa in der Größe eines Ponys oder gar Pferdes, auf einen zugeschossen und der Besitzer des Vierbeiners ruft einem zu: "Der will nur spielen! Der macht nix!" Gerne würde man den Worten Glauben schenken, doch beim Anblick von Gebiss und Vehemenz, mit dem der Koloss anrauscht, überkommen einen Zweifel. Nun wäre man erleichtert, wenn zwischen einem selbst und dem Vierbeiner eine Leine wäre.
    Ich gebe zu, die Geschichte ist nicht alltäglich und leicht übertrieben, Fakt ist aber, dass es leider immer wieder, wenn auch selten, zu Attacken kommt. Die Stadtverwaltung erinnert daher die Alter an die Anleinpflicht, die in allen Wormser Parks gilt, egal wie groß die Hunde sind. Es kann sich dabei um eine kurze Leine oder eine entrollbare Ziehleine handeln. Um dieser Verordnung Nachdruck zu verleihen, führt das städtische Ordnungsamt zurzeit intensive Kontrollen in den Wormser Parks durch. In dieser Woche steht der Pfrimmpark ganz oben auf der Liste der Gebiete, die bestreift werden.

    Der Nibelungen-Kurier hatte am Mittwochmorgen die Gelegenheit eine Zwei-Personen-Streife durch den Pfrimmpark zu begleiten. Zwischen 9 und 11 Uhr patrouillierten Ute Felix und Gerhard Frey auf den Wegen durch den idyllische Anlage entlang des Bachlaufes. Dabei kontrollierten sie 20 Hundehalter, von denen 18 ihre Vierbeiner angeleint hatten, nur bei zwei Besitzern, die ihre Hunde frei laufen ließen, mussten mündliche Verwarnungen ausgesprochen werden. Die Vollzugsbeamten erläuterten jedoch, dass es auch Bußgelder von 20 Euro verhängen können.
    Weiter führten die Uniformierten aus, dass Hunde Spielplätze gar nicht betreten dürfen und Halter auch für die Beseitigung des HUndekotes verantwortlich seien. Dazu würden entsprechende Automaten mit Plastiktüten zur Verfügung stehen.

    In Gebieten am Stadtrand, also etwa Feldern, gilt der Grundsatz, wonach Hunde frei laufen können, aber der Halter stets eine Leine mitführen muss, um den Hund anzuleinen, wenn Menschen in die Nähe kommen.

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