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  • Fr., 23. November 2018, 14:27 Uhr
    Türkei zweifelt Staatsbürgerschaft an / Brutale Vergewaltigung einer 16-jährigen sorgte 2012 für Aufsehen

    Derzeit keine Abschiebung von Sexualstraftäter möglich

    Foto: Jannik Reinecke/Die Knipser


    Nach übereinstimmenden Medienberichten nimmt die Türkei einen verurteilen Straftäter aus Worms nicht auf, da Zweifel an seiner Staatsangehörigkeit bestehen sollen. Der Mann, der 2012 in einem Wormser Parkaus eine damals 16-jährige Frau brutal vergewaltigt hatte, saß eine sechsjährige Haftstraße ab. Jetzt sollen nach SWR-Angaben Ausweisdokumente besorgt werden, damit die Türkei den Straftäter aufnehmen muss. Diese Woche hatte bereits das Oberverwaltungsgericht in Koblenz festgestellt, dass er wegen einer Sexualstraftat, die Ausdruck eines frauenverachtenden Weltbildes sei, ausgewiesen werden müsse.

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