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  • Do., 09. April 2020, 16:47 Uhr
    KONTROLL- UND VOLLZUGSDIENST: Großkontrolle vor den Feiertagen in 43 Betrieben / Verwarnungen und eine Anzeige

    Durchaus erfreuliche Bilanz

    Großer Andrang, insbesondere in Lebensmittelgeschäften, ist vor Feiertagen eher die Regel als die Ausnahme. Der städtische Kontroll- und Vollzugdienst nahm deshalb den Gründonnerstag zum Anlass, Gewerbebetriebe hinsichtlich der Einhaltung der Rechtsverordnung (Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz) zu überprüfen. 43 Betriebe nahmen die städtischen Mitarbeiter in den Fokus.

    Die Bilanz ist durchaus erfreulich: Innerhalb der Geschäfte konnte der Kontroll- und Vollzugsdienst keine Beanstandungen feststellen. Der Umgang mit der Rechtsverordnung scheint sich inzwischen eingespielt zu haben, die Gewerbetreibenden haben praktikable Regelungen in ihren Geschäften gefunden. Lediglich in zehn Fällen mussten die städtischen Mitarbeiter Verwarnungen aussprechen, allerdings betrifft dies ausschließlich Vorkommnisse im öffentlichen Verkehrsraum: In allen zehn Fällen trafen die Mitarbeiter vor Gewerbebetrieben auf größere Menschenansammlungen. Zudem gab es eine Anzeige aufgrund eines Verstoßes gegen die Meldepflicht zur Sozialversicherung.

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