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Mi., 16. April 2014, 12:12 Uhr
Durchführung des Landesfeiertagsgesetzes – hier: bevorstehende Osterfeiertage 2014
Der Bereich 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadtverwaltung weist anlässlich der bevorstehenden Osterfeiertage darauf hin, dass öffentliche Versammlungen, Aufzüge und Umzüge, soweit sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertags entsprechen, sowie alle der Unterhaltung dienenden Veranstaltungen und Darbietungen, die nicht dem Charakter des Feiertages angepasst sind, am Karfreitag, 18. April, ab 4 Uhr verboten sind. Dies gilt auch für den Betrieb von Spielhallen und Wettbüros.
Öffentliche sportliche und turnerische Veranstaltungen sind am Karfreitag ganztägig und am Ostersonntag bis 13 Uhr verboten.
Öffentliche Tanzveranstaltungen sind von Gründonnerstag, 4 Uhr bis Ostersonntag, 16 Uhr verboten.
Verstöße gegen diese Bestimmungen werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet.