Der Haupt- und Finanzausschuss sieht aus rechtlichen Gründen keine Möglichkeit für eine Sperrzeit in der Rheinstraße
Ein gewisses Gefühl der Ohnmacht
Die Diskussionen über die Rheinstraße werden wohl weitergehen.
Von Gernot Kirch Die Rheinstraße und weitere Teile der Innenstadt, wie etwa die Judengasse oder die Untere Kämmerergasse, stehen seit längerer Zeit in der Diskussion, besonders was den nächtlichen Lärm betrifft. Anwohner beschweren sich seit Jahren und fordern von der Stadt Maßnahmen, wie etwa den Entzug von Konzessionen für einzelne Gaststätten oder eine generelle Sperrstunde. Im September 2014 stellte die SPD-Fraktion im Stadtrat einen Prüfantrag an die Stadtverwaltung, inwieweit die Wiedereinführung einer Sperrzeit für Teile der Innenstadt rechtlich zulässig ist. Damit beabsichtigten die Sozialdemokraten den Lärm einzuschränken.
Zur Erinnerung, in Rheinland-Pfalz wurde 2003 die Sperrstunde aufgehoben bzw. auf die Zeit von morgens fünf Uhr bis sechs Uhr, der sogenannten Putzstunde, beschränkt.
Keine Sperrzeitregelung
Am Mittwochmittag beschäftigte sich der Wormser Haupt- und Finanzausschuss mit den Auswertungen der Stadtverwaltung zu den Möglichkeiten der Einführung einer Sperrstunden für Teile der Innenstadt. Das Ergebnis war ernüchternd, denn die Experten bei der Stadt sehen nach Aussage von Oberbürgermeister Michael Kissel, der das Resultat gegenüber der Presse erläuterte, wenig bzw. keine Möglichkeiten zur Einführung einer Sperrstunde. Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschuss folgten der Empfehlung der Verwaltung und votierten einstimmig gegen eine Sperrzeit. Damit wird es keine Änderungen zur momentanen Situation geben.
Rechtliche Fallstricke
Oberbürgermeister Michael Kissel erläuterte die rechtlich komplizierte Gemengelage bezüglich einer Sperrzeitregelung für Teile der Innenstadt, wie zum Beispiel der Rheinstraße. So bestehe eine Schwierigkeit darin, dass nicht ein ganzes Gebiet mit einer Sperrzeit belegt werden könne, wenn der Lärm nur punktuell, also vor einzelnen Lokalen, auftrete. Wollte man eine generelle Sperrzeit durchsetzen, müsste die Gesamtheit der Gaststätten in einem Straßenzug zu der Lärmverursachung beitragen. Eine Möglichkeit sei es zwar, einzelne Lokale mit einer Sperrzeit zu belegen, doch müsse hier wiederum eindeutig nachgewiesen werden, welche Kneipe für den Lärm verantwortlich seien. Dies sei schwierig und müsse mit schalltechnischen Untersuchungen erfolgen, das lediglich subjektive Empfinden von Anwohnern reiche dazu nicht aus. Auch könne keine Sperrzeit für einzelne Gaststätten erlassen werden, wenn die zulässige Lautstärke nur in Einzelfällen überschritten werde.
Konzession entziehen
Zur Problematik, einzelnen Gaststätten die Konzession zu entziehen, also dem Pächter die Erlaubnis zum Betrieb zu entziehen, äußerte sich der Stadtchef ebenfalls kritisch. Dies versuche die Stadt zwar gerade in zwei, drei Fällen, doch hätten die Pächter dagegen vor dem Verwaltungsgericht geklagt und jetzt warte man auf die Entscheidung. Aber selbst wenn die Konzession entzogen werden könne, schließe dies nicht aus, dass ein neuer Pächter dann das Lokal weiterbetreibe und alles eigentlich beim Alten bleibe. Und aufgrund der Gewerbefreiheit kann die Fortführung eines Lokals durch einen neuen Pächter nicht ohne triftigen Grund untersagt werden.
OB Kissel betonte hier, dass die Ordnungsbehörde an die Rechtslage gebunden sei und daher kein Konzept für Sperrzeiten erlassen werden könne, das vor Gericht keine Chance auf Bestand habe. Konkreten Beschwerden müsse die Polizei und das Ordnungsamt nachgehen, dies könne nicht durch eine Sperrzeitkonzept geschehen.
Kritische Situation
Der Stadtchef sprach auch erneut den Umstand an, dass die tatsächlichen Falllzahlen der Polizei was Lärm, Schlägereien oder andere Straftaten angehe, nicht dem subjektiven Empfinden bzw. dem Beobachten einiger Anwohner übereinstimme. Eines der Probleme sei, dass es natürlich ein große Dunkelziffer zwischen den Delikten gebe, die tatsächlich passierten und denen, die auch angezeigt werden. Wenn etwa eine Schlägerei stattfinde, aber niemand Anzeige erstattet und auch die Polizei beim Erreichen des vermeintlichen Tatorts keine Personen mehr antreffe, habe für die Statistik der Polizei auch keine Schlägerei stattgefunden. Ähnlich sei dies bei Vorwürfen wie Glücksspiel, Drogenhandel oder illegaler Prostitution. Hier reiche es nicht, Vorwürfe zu erheben, sondern dies müsse bewiesen werden. Sowohl Ordnungsamt wie Polizei kontrollierten in der Rheinstraße häufig, doch würden dabei nur ganz wenige Gesetzesüberschreitungen registriert.
Der Oberbürgermeister schilderte auch, dass ihm Anwohner bei einem Gespräch vor einigen Wochen erzählt hätten, sie seien bedroht worden, daher würden diese Mitbürger vorsichtig damit verfahren, was sie zur Anzeige bringen oder welche Vorwürfe sie erheben.
Quartiermanager
Abschließend führte der Wormser Stadtchef aus, dass es neben den polizeilichen Maßnahmen auch zweckmäßig sei, auf das Milieu Einfluss zu nehmen und zu versuchen, positiv auf das Miteinander der Menschen einzuwirken. Daher sei beabsichtigt, eine Art Quartiermanager oder einen Streetworker einzusetzen, der Zugang zu den Menschen der unterschiedlichen Ethnien und Gruppierungen hat.
Doch bei allen Ansätzen und Mühen durch Politik, Polizei und engagierten Einzelpersonen stellt der Beobachter eine gewisse Ohnmacht oder gar Hilflosigkeit fest, die Situation nachhaltig zu beruhigen. Aber sicher ist Resignation fehl am Platz, denn schließlich ist auch gelungen, den Albert-Schulte-Park für die Menschen zurück zu erobern.