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  • Fr., 16. April 2021, 18:00 Uhr
    WORMS: Verstoß gegen Verordnungen bei Gottesdiensten in rumänisch-orthodoxen Kirche? Gemeinde dementiert / Verwaltung schweigt

    Ein heiliger Löffel für alle Gläubigen

    Bildausschnitt aus dem Video. Gesichter wurden verfremdet.


    VON STEFFEN HEUMANN | Die Ausbreitung des Corona-Virus zu stoppen, gehört zu den größten Herausforderungen der jüngsten Geschichte. Auch die Kirchen tragen als gesellschaftliche Kraft eine große Mitverantwortung und sehen sich in der Verpflichtung, die notwendigen Maßnahmen von Bund, Land und der Kommune mitzutragen. Ein harte Probe, nicht nur für gläubige Menschen. Auf Kopfschütteln und großes Unverständnis stößt das Verhalten rund um die Gottesdienste der rumänisch-orthodoxen Gemeinde in Worms. Einige Mitbürger teilen die Besorgnis, dass von überfüllten Gotteshäusern in Corona-Zeiten durchaus eine Gefahr für andere Menschen ausgeht.

    „Weit über 100 Menschen“
    Am letzten Sonntag sollen sich in den Kirchenräumen im Stadtteil Horchheim weit über 100 Menschen versammelt haben, um den Segen des Geistlichen zu empfangen. „Ohne den nötigen Abstand zu halten oder auf Hygienevorschriften zu achten“, kritisiert ein Beobachter (Name der Redaktion bekannt). Zur Verfügung gestelltes Videomaterial bekräftigt nach Ansicht der Betrachter die Vorwürfe, wonach in der Messe Kirchenbesuchern Wein aus demselben Löffel gegeben wurde. In einem Video sind jedenfalls mehrere Kinder oder Jugendliche zu erkennen. Aus religiösen Gründen sei es nicht möglich, Einweglöffel zu benutzen, erläuterte ein Sprecher der Gemeinde gegenüber dem Nibelungen Kurier. Der Geistliche sei zwar auf diesen Umstand aufmerksam gemacht worden, halte sich aber an die Richtlinien des zuständiges Bischofes. Nach Auffassung des Gemeindemitgliedes sei der Löffel mit dem Wein aber lediglich bis vor die Lippen gereicht worden, die dann nur beträufelt wurden.

    „Gibt Hygienekonzept“
    Zudem gebe es, wie bei anderen Gottesdiensten auch, ein Hygienekonzept und selbstverständlich würde auch eine Liste mit Gottesdienstteilnehmern geführt, so der Gemeindevertreter. In der Kirche selbst stünden über 250 Quadratmeter an Fläche zur Verfügung, um Veranstaltungen coronakonform durchzuführen. Von dem, was sich in Kirche mit Bezugnahme auf die Abstands- und Hygieneregln zugetragen habe, sei er gerade schockiert gewesen, hält der Augenzeuge entgegen. Daher habe auch er sich an den Nibelungen Kurier gewandt, um auf die Situation vor Ort aufmerksam zu machen.

    „Was der Geistliche sagt, 
ist Gesetz“
    „Das, was der Geistliche sagt, ist Gesetz“, antwortete eine rumänische Mitbürgerin auf NK-Nachfrage, warum Landsleute, die Gottesdienste besuchen, eher fahrlässig agieren könnten. „Kirchlicher Beistand schützt vor Corona“, daran glauben viele Menschen. In der orthodoxen Kirche wird das Datum von Ostern anders berechnet, der orthodoxe Ostersonntag 2021 fällt demnach auf den 2. Mai. Stark frequentierte Messen in Horchheim sind also auch an den kommenden Wochen zu erwarten. Allerdings gelten gemäß der Corona-Bekämpfungsverordnung besondere Regeln. Unter anderem gilt: „Gottesdienste sind unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen, insbesondere des Abstandsgebots, zulässig. Gemeinde- oder Chorgesang ist nicht zulässig. Gottesdienste und Zusammenkünfte von Religions- oder Glaubensgemeinschaften, die den Charakter einer größeren Veranstaltung erreichen, sind untersagt. Bei Gottesdiensten, in denen Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, ist eine Anmeldungserfordernis einzuführen. Werden mehrere Gottesdienste in Folge abgehalten, so soll ein Zeitraum von mindestens einer Stunde zwischen Ende und Anfang des jeweiligen Gottesdienstes freigehalten werden. Der Einsatz von Instrumentalmusik ohne verstärkten Aerosolausstoß ist zulässig. Eine Kontaktnachverfolgung der Teilnehmer für die Dauer von vier Wochen muss möglich sein. …“

    Bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme
    „Hat die Verwaltung bereits Kenntnis von den Vorkommnissen im Wormser Stadtteil erhalten? Falls ja, warum wurden keine entsprechenden Kontrollen durchgeführt, um Verstöße gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung vorzugehen?
    Falls die Verwaltung keinerlei Kenntnis hatte, welche Maßnahmen wird die Verwaltung ergreifen, um eine ordnungsgemäße Durchführung des Gottesdienstes gemäß Corona-Bekämpfungsverordnung künftig zu gewährleisten und damit zu verhindern, dass sich durch einen Hotspot das Corona-Virus in Worms weiter verbreiten kann und damit das Ansteckungsrisiko für Wormser Bürger erheblich erhöhen würde?“, wollte der Nibelumgen Kurier in einer Anfrage am Dienstag an Bürgermeister Hans-Joachim Kosubek wissen. Bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe am Freitagmittag traf keine Stellungnahme ein. Das komplette Video gibt es auf der NK-Homepage und auf Facebook

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