VERKEHRSPLANUNG: Mehr Flexibilität für Länder und Kommunen dank Gesetzesnovelle
Ein Plus für Umwelt und Gesundheit
Angströhre und Zumutung speziell für Radler und Fußgänger: Neuhauser Tunnel in Worms. Foto: Florian Helfert
Von Florian Helfert › Ländern und Kommunen gewährt die Ampel in Berlin mehr Spielraum für die Verkehrsplanung. Fortan sollen der Schutz von Umwelt, Klima und Gesundheit sowie Vorteile für den Städtebau im Verkehrsrecht stärker als bislang berücksichtigt werden.
Lokale Entscheidungsträger erhalten jetzt mehr Optionen, um zum Beispiel Tempo 30, Bewohnerparken, Fußgängerüberwege anzuordnen oder um Flächen für den Rad- und Fußverkehr bereitzustellen. Die Sicherheit des Verkehrs darf hierbei nicht beeinträchtigt werden, die Leichtigkeit des Verkehrs muss berücksichtigt werden – das haben Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss, einem parlamentarischen „Hilfsorgan“ zur Einigungssuche klargestellt und Mitte Juni beschlossen. Zuvor hatten unionsgeführte Bundesländer das zustimmungspflichtige Gesetz im Bundesrat ausgebremst. Aber Ende vergangener Woche haben die Länder die Reform der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gebilligt.
„Zusammen schaffen die Novellen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) größere Spielräume für die Kommunen, um die Verkehrsplanung an Klima- und Umweltschutz, Gesundheit und städtebaulicher Entwicklung auszurichten“, lobt der Grüne Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Armin Grau, dessen Wahlkreis sich von Bobenheim-Roxheim bis nach Ludwigshafen erstreckt. Viele Gemeinden könnten die neuen Chancen jetzt aufgreifen und für mehr Verkehrssicherheit im Alltag der Menschen sorgen.
Tempo 30 für die Kita Ludwigstraße versandete bislang ähnlich wie Tempo 30 in der Unteren und Oberen Hauptstraße in Horchheim oder wie zwei geforderte 30er-Zonen in Herrnsheim bei der zuständigen Verkehrsbehörde.
„Nur ein erster Schritt“
Aus Sicht des Fachverbandes Fußverkehr Deutschland können die neugefassten Beschlüsse aber nur ein erster Schritt bleiben: „Städte und Gemeinden haben noch längst nicht die nötige Freiheit, über das Höchsttempo auf ihren Straßen zu entscheiden“, nennt der Fachverband nur ein Beispiel von vielen. Ein Beispiel allerdings, das immerhin 1.109 Städte, Landkreise und Gemeinden umgesetzt wissen möchten, welche inklusive von neun Kommunen aus dem Nibelungenland die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ bilden.
Mobilität beginnt damit, einen Fuß auf den Bürgersteig zu setzen. Fast jeder dritte Weg wird nach Angaben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zu Fuß zurückgelegt. Das Zufußgehen nimmt bei Frauen, älteren Menschen und Kindern einen bedeutenden Stellenwert im Alltag ein, denn sie gehen am häufigsten zu Fuß. Am höchsten ist der Fußverkehrsanteil bei den über 80-Jährigen mit 34 Prozent.
Für deren Sicherheit fordert Manfred Wirsch, Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR), angesichts der jüngst vorgestellten Verkehrsunfallstatistik 2023 eine größere politische Aufmerksamkeit. So sei die Zahl getöteter und verletzter Fußgänger ist in den vergangenen drei Jahren jeweils spürbar angestiegen. „Wir reden hier über eine Anzahl von verletzten Fußgängerinnen und Fußgängern, die der Bevölkerung einer kleinen Mittelstadt gleichkommt“, so Wirsch. Der Handlungsbedarf stehe außer Zweifel.
Fußverkehrsstrategie des Bundes in Arbeit
Dass die Bundesregierung gemeinsam mit Experten und den Bundesländern an einer Fußverkehrsstrategie arbeitet, ist daher richtig und wichtig.
GehCheck-App
Wer zu Fuß unterwegs ist, kann übrigens ganz einfach Gutes und Schlechtes festhalten und öffentlich machen. Die vom Umweltbundesamt geförderte GehCheck-App des FUSS e.V. hält mit wenigen Klicks fest, ob ein Weg schmal, ein Übergang gefährlich oder eine Promenade angenehm ist.
Die App ist kostenfrei und leicht zu bedienen. Alles Erfasste erscheint auf einer Karte im Internet. Mit der Zeit ergibt sich ein umfassendes Bild davon, wo es sich in Deutschland gut geht und wo nicht. Mehr Infos online unter https://fuss-ev.de
Unfallstatistik 2023
Im Jahr 2023 sind in Deutschland 2.839 Menschen, darunter 437 getötete Fußgängerinnen und Fußgänger, bei Unfällen im Straßenverkehr ums Leben gekommen. Das sind 1,8 Prozent oder 51 Menschen mehr als im Jahr 2022 (2.788). Auch die Zahl der im Straßenverkehr Verletzten stieg 2023 gegenüber dem Vorjahr an, um 1,5 Prozent auf 366.557 Personen.
Neu geregelt (u.a.):
Fußgängerüberwege: Künftig sollen Kommunen auch ohne besondere Gefahrenlage sichere Querungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Ältere und Kinder schaffen können.
Flächen für Rad- und Fußverkehr: Den Kommunen soll es erleichtert werden, angemessene Flächen für den Fahrrad- und Fußverkehr bereitzustellen. Die Straßenverkehrsbehörde muss jedoch konkret darstellen, inwieweit Autos, aber auch öffentliche Busse nicht unangemessen beschränkt werden.
Bewohnerparken: Kommunen können künftig schon bei drohendem Parkraummangel Bewohnerparken anordnen, um einem erheblichen Parkdruck, wo vermeidbar, vorzubeugen. Künftig soll es einfacher sein, auf Basis von Prognosen den Parkraum vorausschauend zu ordnen.
Tempo 30: Verkehrsbehörden können künftig leichter eine Tempo 30 Zone anordnen, und zwar in Bezug u.a. auf Vorfahrtstraßen, Spielplätze und viel genutzte Schulwege. Ein Lückenschluss zwischen zwei Tempo-30-Abschnitten im Abstand von bis dato maximal 300 Meter wird auf 500 Meter verlängert werden.