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  • Do., 27. Januar 2022, 14:29 Uhr
    HOLOCAUST-GEDENKTAG: OB Adolf Kessel erinnerte heute am Mahnmal für die Opfer des Faschismus an die Befreiung des KZ Auschwitz am 27. Januar 1945

    „Ein Synonym für Unmenschlichkeit schlechthin!“

    Am Rande der Kranzniederlegung lud Adolf Kessel (rechts) auch zur Vorstellung der Stolpersteine-App am Sonntag, dem 30. Januar, um 14 Uhr, auf dem Obermarkt hin. Die Stolpersteine machen auch in Worms auf die Verschleppung und Ermordung jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger durch die Nazis hin und sind durch die App leicht auffindbar.


    VON ROBERT LEHR „Als Spaziergänge getarnte Versammlungen höhlen die im Grundgesetz verbriefte Versammlungsfreiheit aus“, so Adolf Kessel am heutigen Donnerstag anlässlich der Kranzniederlegung zum Gedenken an die Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz durch die Rote Armee am 27. Januar 1945. Dass dieser Jahrestag für den Wormser Oberbürgermeister eine ganz besondere tagesaktuelle Bedeutung hat, machte er am Ende seiner Rede mit dem Verweis auf die „Montagsspaziergänge“ deutlich.

    „Niemals mehr dürfen Gruppen pauschal abqualifiziert und unsere Gesellschaft in ,Wir’ und ,die Anderen’ unterteilt werden“, so der ehemalige Polizist am Mahnmal für die Opfer des Faschismus im Lutherring. „Jeder Mensch, der in unserem Land lebt, muss sich zu den Werten des Grundgesetzes bekennen“. Der Staat müsse dabei „entschlossen und konsequent“ gegen Verunglimpfung, Ausgrenzung, Antisemitismus, Rassismus und Radikalismus vorgehen. Die freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit „sind als Grundlagen unserer Demokratie zu schützen und zu bewahren!“

    In diesem Zusammenhang dankte Adolf Kessel allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für das Gendenken an die Opfer der Corona-Pandemie und für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft sowie dafür, dass diese „unter Einhaltung der Regeln des Versammlungsrechtes ihre Meinung öffentlich sichtbar kundtun“.

    Zweckrational und routinemäßig
    Auschwitz sei ein „Synonym für millionenfachen Mord, Folter und Menschenversuche geworden“, erinnerte Kessel. Ebenso für eine bis ins Letzte geplante Vernichtungsmaschinerie – für Unmenschlickeit schlechthin!“. Die industrielle Tötung von Millionen von Menschen nach den Regeln der Bürokratie sei „zweckrational und routinemäßig vollzogen worden“ und eine „unfassbare Perversion“.

    Auch aus Worms ab 1942 seien mindestens 354 Menschen jüdischen Glaubens deportiert und ermordet worden. Damit wurde die jüdische Gemeinde der Nibelungenstadt ausgelöscht. Schon zuvor wurden auch 71 Angehörige hiesiger Sinti-Familien verschleppt.

    Lehren gezogen
    Das Grundgesetz habe laut des Stadtoberhauptes „die Lehren aus diesem Grauen des Nationalsozialismus und dem Scheitern der Weimarer Republik gezogen“, indem es feststelle, „die Würde des Menschen ist unantastbar“. Sie zu achten und zu schützen sei die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Dies müsse sowohl in politischer als auch gesamtgesellschaftlicher Hinsicht „unbedingt die Richtschnur all unseres Handels sein“.

    Der 27. Januar als Tag der Befreiung von Auschwitz sei „kein Gedenktag im üblichen Sinne, sondern ein Denktag“. Gedenken und Nachdenken über die Vergangenheit schaffen Orientierung für die Zukunft. Die beste Versicherung gegen Völkerhass, Totalitarismus, Faschismus und Nationalsozialismus ist und bleibt die Erinnerung und die intensive Auseinandersetzung mit der deutschen Geschichte.

    In Auschwitz hätten die Nationalsozialisten von den insgesamt 6 Millionen Juden alleine ca. 1,1 Millionen Frauen, Männer und Kinder getötet. In allererster Linie Juden, u.a. aber auch Sinti und Roma sowie Andersdenkende. Der Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers am 27. Januar sei 1996 auf Initiative des damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog offizieller Deutscher Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus geworden. 2005 erklärten die Vereinten Nationen diesen Tag als Internationalen Gedenktag für die Opfers des Holocaust.

     

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