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  • Fr., 17. Februar 2023, 14:19 Uhr
    WORMS: Anmeldung am 22. Februar / Kann-Kind muss bei Anmeldung in der Schule mit dabei sein

    Einschulungstermin für „Kann-Kinder“

    Der Anmeldetermin für die so genannten „Kann-Kinder“ des Schuljahres 2023/24 wurde in Worms von den Grundschulen auf Mittwoch, 22. Februar, festgelegt. Die Anmeldung kann nur über telefonische Terminvereinbarung mit der jeweiligen Grundschule erfolgen.

    Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, in diesem Jahr betrifft dies Kinder, die nach dem 31. August 2017 geboren wurden, können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen.

    Bei der Anmeldung durch einen Erziehungsberechtigten sind die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch, einen Nachweis der Masernschutzimpfung, und eine Bescheinigung über den Besuch der Kindertagesstätte vorzulegen. Die Kinder, die angemeldet werden sollen, müssen bei der Anmeldung in der Schule dabei sein.

    Wenn Zweifel bestehen, welche die zuständige Grundschule ist, geben die Schulsekretariate und auch die Schulverwaltung der Stadt Worms, Telefon 06241/853-4001, gerne Auskunft.

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