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  • Di., 27. August 2013, 08:34 Uhr
    Bundestagswahl am 22. September 2013: Einsicht ins Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen zur Briefwahl

    Einspruch ist bis zum 6. September möglich

    Am Sonntag, dem 22. September, findet bekanntlich die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Allen im Wählerverzeichnis aufgeführten Stimmberechtigten wird bis zum 1. September eine Wahlbenachrichtigung zugestellt.

    Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Stadt Worms kann von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern in der Zeit von Montag, 2. September bis Freitag, 6. September 2013 während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus, Marktplatz 2, 67547 Worms, Zimmer 220 (2. OG) eingesehen werden. Wer keine Wahlbenachrichtigung bis zum 1. September erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss spätestens bis Freitag, 6. September um 13 Uhr bei der Wahldienststelle im Rathaus Einspruch einlegen.

    Wählen können nur die Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis berechtigt ausschließlich zur Stimmabgabe im Wahlraum desjenigen Stimmbezirks, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Wer mittels Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein.

    Wahlscheinbeantragung bis zum 20. September möglich
    Wahlscheine und die dazugehörigen Briefwahlunterlagen können von den im Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmberechtigten bis zum 20. September 2013, 18 Uhr, bei der Stadtverwaltung im Rathaus, Wahldienststelle, Zimmer 220 (2. OG), mündlich, schriftlich oder per E-Mail beantragt werden. Ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular steht im Internet unter www.worms.de zur Verfügung. Bei Antrag per E-Mail ist dieser an die E-Mail-Adresse wahlen@worms.de zu richten.

    Selbstverständlich können die Wähler auch direkt im Briefwahlbüro mittels Briefwahl wählen; eine postalische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist ab sofort nach Erhalt der entsprechenden Wahlbenachrichtigung auf dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines möglich.

    Weiter gehende Informationen finden sich auf www.worms.de, unter „Rathaus > Wahlen“.

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