URKUNDE: Vor 950 Jahren verlieh Heinrich IV. den Wormsern wirtschaftliche Vorrechte
Einzigartiges Dokument markiert Wendepunkt
Auf dem Siegel der Urkunde ist Heinrich IV. mit Krone, Reichsapfel und Zepter zu sehen. Foto: Stadtarchiv Worms
Von Alexandra Kaal › Im Januar 2024 jährt sich die Ausstellung einer der wichtigsten Urkunden für die Wormser Stadtgeschichte: Vor 950 Jahren, also 1074, verlieh König Heinrich IV. jüdischen und christlichen Kaufleuten aus Worms Zollfreiheit unter anderem in Frankfurt am Main, Dortmund und Goslar. Damit wurde überhaupt die erste Urkunde eines Königs direkt an die Bürger einer Stadt ausgestellt. Dies ist umso bemerkenswerter, weil dies zu einer Zeit geschah, als Worms – und die mittelalterliche Stadt im Allgemeinen – noch keinen offiziellen Stadtrat oder Bürgermeister hatte. Vielmehr handelte es sich bei den Akteuren um „eine informelle Führungselite von Leuten, die von ihrem Vermögen und Einfluss her in der Lage waren, politische Entscheidungen umzusetzen“, so Stadtarchivar Dr. Gerold Bönnen im Gespräch mit dem NK.
Wirtschaftliche Vorrechte
Doch der König gewährte diese Zollfreiheit nicht einfach so, sondern weil ihm die Wormser während eines bürgerkriegsähnlichen Konflikts mit den Sachsen Zuflucht gewährt hatten. Die Region am Rhein war für Heinrich besonders wichtig, da die Salier als seine Familie hier traditionell Besitz hatten und noch am ehesten mit seiner Königsherrschaft verbunden gewesen seien, so Bönnen. Zwar beinhalte die Urkunde „nur“ die Zollfreiheit und damit wirtschaftliche Vorrechte, allerdings habe sie den führenden Wormser Familien einen Schub an Selbstbewusstsein und ein Gefühl der Unabhängigkeit gegeben. Auch sollten die Wormser damit als Vorbild dienen und den anderen Städte einen Anreiz geben, es ihnen gleichzutun und dem König ebenfalls ihre Treue zu beweisen.
700 Jahre geltendes Recht
Die Urkunde war über 700 Jahre ein geltender Rechtstext, bis Worms 1798 seinen Status als Reichsstadt verlor und in den französischen Herrschaftsverbund integriert wurde. Bis zum Schluss galten die wirtschaftlichen Vorrechte der Wormser in Frankfurt, mussten allerdings jährlich erneuert werden. Die entsprechende Zeremonie hat sogar Goethe festgehalten.
Eine Formulierung in der Urkunde sorgte jedoch lange Zeit für Zweifel an ihrer Echtheit. Dass mit „Juden und übrige Wormser“ die Juden explizit hervorgehoben wurden und nach dem Text der Urkunde die gleichen Rechte erhielten, verursachte bei der ersten wissenschaftlichen Bearbeitung der Urkunde während der Nazizeit Unglauben. Dieser wurde auch nach 1945 nicht infrage gestellt und die Formulierung galt in der Geschichtswissenschaft lange Zeit als nachträgliche Änderung. Dass es bereits im frühen 10. Jahrhundert eine ähnliche Formulierung in der Raffelstettener Zollordnung gab, die den Handel zwischen Passau und Wien entlang der Donau regelte, war unbekannt oder wurde nicht beachtet.
Freier Eintritt
Weil solch ein bedeutendes Jubiläum gefeiert werden muss, finden im Dezember und im kommenden Jahr einige Veranstaltungen zu der Urkunde und ihrer Geschichte statt. So referiert innerhalb der Vortragsreihe des Altertumsvereins Worms Prof. Dr. Andrea Stieldorf von der Universität Bonn am Freitag, dem 1. Dezember, um 19 Uhr im WORMSER zu Urkunden als Medien der Kommunikation im Früh- und Hochmittelalter.
Am Samstag, dem 13. Januar, stellt Stadtarchivar Bönnen die Original-Urkunde um 14 und 16 Uhr im Raschi-Haus vor. Auch am Jahrestag, Donnerstag, dem 18. Januar, informiert Bönnen über die Urkunde um jeweils 11, 14 und 16 Uhr im Raschi-Haus. Wer einen genaueren Einblick haben möchte, kann am Jahrestag um 18 Uhr im WORMSER bei anschließendem Umtrunk Bönnens Vortrag besuchen. Der Eintritt für alle Veranstaltungen ist frei.