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  • Mi., 17. August 2022, 13:24 Uhr
    Genug Betrug: Trickbetrüger treiben weiterhin ihr Unwesen

    Enkeltrick und falsche Polizisten

    LKA-RP: Mainz (ots) - Anrufe durch falsche Polizisten und vermeintliche Enkel bleiben weiterhin aktuell. In Rheinland-Pfalz konnte im Juli dieses Jahres eine Anrufwelle mit etwa 800 Callcenter-Betrugsfällen, davon 45 vollendete Taten, registriert werden. Vor kurzem schlugen falsche Polizisten im Raum Mayen zu und konnten ihr Opfer um einen sechsstelligen Betrag betrügen.

    Vorwiegend ältere Menschen werden als Opfer ausgewählt und mit ständig neuen Tricks und erfundenen Geschichten unter Druck gesetzt, um Bargeld, Schmuck und andere Wertgegenstände zu erbeuten. Hierbei werden finanzielle Sorgen und Ängste um die Gesundheit von Angehörigen schamlos ausgenutzt. Die erste Kontaktaufnahme verläuft über das Telefon. Die Betrüger geben sich dabei als Amtsperson, oft als Polizeibeamte aus. Häufig nutzen die Straftäter eine spezielle Technik, die auf dem Telefondisplay der Angerufenen die Notrufnummer 110 oder der örtlichen Polizeidienststelle anzeigt. Unter einem Vorwand, wie beispielsweise die Polizei habe Hinweise auf einen geplanten Einbruch, gelingt es den Betrügern immer wieder, glaubwürdig zu vermitteln, dass
    Geld und Wertsachen im Haus nicht sicher seien. Daher müsse alles in Sicherheit gebracht werden und einem Polizisten in Zivil ausgehändigt werden, der vorbeikäme.

    Beim Enkeltrick geben sich die Täter als Verwandter aus. Rhetorisch geschickt wird eine ausgeklügelte Geschichte erzählt, um das Vertrauen zu gewinnen. Hierbei wird eine finanzielle Notlage, wie beispielsweise eine Notoperation oder der Kauf einer Immobilie vorgetäuscht. Die Situation wird immer als äußerst dringlich dargestellt. Der angebliche Enkel gibt an, dass jemand anderes das Geld abholen komme, da er selbst verhindert sei.

    Außer den hier geschilderten Maschen, gibt es zahlreiche weitere Variationen, wie die Betrüger versuchen, an Geld zu kommen. Aktuell kann eine Betrugsmasche festgestellt werden, die vermehrt über den Messenger-Dienst WhatsApp kursiert. Dabei geben sich die Täter als Verwandte oder Bekannte aus und behaupten, dass die angezeigte Rufnummer die neue Erreichbarkeit sei. Im Anschluss wird um die
    Überweisung von Geldbeträgen gebeten, da man sich in einer Notlage befinde oder aktuell selbst keine Überweisungen vornehmen könne.

    So oder so ähnlich lauten die Textnachrichten der Betrüger:
    - „Hallo Mama, mein Handy ist kaputtgegangen. Hier meine neue Nummer. Die alte Nummer kannst du löschen."

    - „Ich muss heute noch Rechnungen überweisen, komm aber nicht an meine Daten. Kannst du das für mich übernehmen? Morgen kriegst du das Geld zurück."

    Doch das Geld, meist einige tausend Euro, landet auf einem Konto der Betrüger. Der Betrug fällt meist erst nach einer Überweisung auf, wenn die echten Bekannten oder Verwandten angerufen werden oder sich selbst bei dem Opfer melden.

    Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie man sich und seine Angehörigen vor den Betrügereien schützen können:

    - Den Hörer auflegen! Das ist nicht unhöflich.
    - Die Polizei ruft niemals unter der Polizeinotrufnummer 110 an.
    - Nie Geld oder Wertsachen an Unbekannte übergeben!
    - Die Polizei wird niemals dazu auffordern, Geld oder Wertsachen herauszugeben.
    - Man sollte misstrauisch sein, wenn sich jemand am Telefon mit den Worten „Rate mal, wer hier spricht!", meldet, ohne sich selbst namentlich vorzustellen.
    - Nicht die Rückwahltaste nutzen! Bei Rückfragen an die Polizei die Telefonnummer der örtlichen Dienststelle selbst über die Tasten eingeben.
    - Im Notfall die 110, Notruf Polizei, wählen!
    - In allen Fällen telefonische Rücksprache zu den Angehörigen halten oder diese unter der „alten" Nummer kontaktieren.
    - Keine Überweisung aufgrund eines Chatverlaufs tätigen.
    - Gegebenenfalls den Chatverlauf durch Screenshots sichern, da die entsprechenden Nachrichten in der Regel im Nachgang durch die unbekannten Täter gelöscht werden. Keine weiteren persönlichen Daten preisgeben. Die Screenshots können wichtige Beweismittel in einem Strafverfahren sein.

    Weitere Informationen gibt es auch unter:

    https://www.polizei.rlp.de/de/aufgaben/praevention/kriminalpraevention/aktuelle-betrugsmasche-falsche-polizeibeamte/

    https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/enkeltrick/

    https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/sicher-im-messenger-dienst-schuetzen-sie-sich-und-ihre-kontakte-vor-betrug/

    https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/pressemeldungen/digitale-welt/unerlaubte-werbeanrufe-durch-angebliche-verbraucherschuetzer-71076

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