Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler, die eine der folgenden Schulen besuchen und die keinen Antrag auf Lehr- und Lernmittelfreiheit gestellt haben bzw. die aufgrund des Einkommens keinen Anspruch auf eine kostenlose Ausleihe haben, können an der entgeltlichen Schulbuchausleihe - der Ausleihe gegen Gebühr - teilnehmen: Klassenstufe 1 bis 4 einer Grundschule, Klassenstufe 5 bis 13 einer Realschule plus, eines Gymnasiums, einer Integrierten Gesamtschule oder eine Klasse der genannten Bildungsgänge einer berufsbildenden Schule: berufliches Gymnasium, Fachoberschule, Berufsfachschule, Dreijährige Berufsfachschule, Berufsoberschule oder höhere Berufsfachschule.
Die Teilnahme an der entgeltlichen Schulbuchausleihe erfolgt grundsätzlich auf freiwilliger Basis. Wenn Eltern sich jedoch für eine Teilnahme an der kostenpflichtigen Schulbuchausleihe entscheiden, ist die Anmeldung verbindlich und umfasst die Ausleihe aller vorgesehenen Lernmittel. Einzelne Bücher können nicht ausgeliehen werden. Die Anmeldung ist mit einer Einzugsermächtigung für das Nutzungsentgelt verbunden.
Für die Ausleihe wird in der Regel ein Drittel des Ladenpreises des jeweiligen Schulbuches als Gebühr erhoben.
Die Anmeldung für die entgeltliche Schulbuchausleihe ist bis zum 3. Juli über das Internet-Portal www.LMF-online.rlp.de möglich.
Nach dem 3. Juli ist die Teilnahme an der kostenpflichtigen Schulbuchausleihe bis auf wenige Ausnahmen wie späterer Zuzug oder Schulwechsel nicht mehr vorgesehen.
Interessierte müssen auf der angegebenen Internetseite zunächst im Elternportal ein Benutzerkonto anlegen. Die eigentliche Anmeldung erfolgt in einem zweiten Schritt mithilfe des persönlichen Zugangscodes (Schülerkennung), den alle Schülerinnen und Schüler von ihrer Schule bis spätestens Mittwoch, 10. Juni, zusammen mit einem Elternbrief erhalten. Das Schreiben mit der Zugangskennung (Schülerkennung) muss deshalb aufbewahrt werden.
Selbstverständlich wird die Stadt Worms ebenfalls Informationen bereithalten, die notwendigen Beratungsangebote schaffen und an zentraler Stelle (Haus zur Münze, Abteilung 4.23 - Schulverwaltung) den Zugriff auf das Internetportal ermöglichen. Nähere Informationen hierzu finden sich auf der Rückseite des Elternbriefes.
Eltern und Schüler, die einen Antrag auf Lehr- und Lernmittelfreiheit gestellt haben und bis zu diesem Termin keinen Brief mit einem ablehnenden Bescheid bekommen haben, erhalten die Schulbücher kostenfrei. Eine gesonderte Mitteilung gibt es hierzu nicht. Eine Anmeldung im Internet ist in diesem Fall nicht notwendig.
Alle Eltern werden rechtzeitig vor Schuljahresbeginn, in der Regel in den Ferien, darüber benachrichtigt, wann und wo die Schulbücher für das neue Schuljahr abgeholt werden können. Von telefonischen Nachfragen bittet die Schulverwaltung bis dahin abzusehen.
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