Mi., 06. März 2019, 20:04 Uhr
Jugendberufsagentur Kooperationsvertrag: Jobcenter-Bereichsleitung trägt organisatorische Verantwortung
Entlastung und Optimierung der Zusammenarbeit
VON STEFFEN HEUMANN Der Stadtrat soll nach Vorberatung im Jugendhilfe- sowie im Haupt- und Finanzausschuss eine geringfügige Anpassung der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Jobcenter Worms, der Agentur für Arbeit Mainz und der Stadt Worms vom 4. Juli 2016 beschließen. Durch die am 1. Juli 2016 eingerichtete Jugendberufsagentur in Worms werden die Aufgaben der drei Träger zur Integration junger Menschen in Ausbildung und Beruf auf Basis der verschiedenen Rechtskreise (SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende, SGB III - Arbeitsförderung und SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe) in einer gemeinsamen Einrichtung zusammengeführt. Um eine gute Zusammenarbeit gewährleisten zu können, wurde in den Jahren 2015/2016 eine Kooperationsvereinbarung gemeinsam erarbeitet. In der bisherigen Fassung oblag die organisatorische Verantwortung der Teamleitung. Da zwischenzeitlich jedoch als weitere Führungsebene beim Jobcenter Worms die Stelle einer Bereichsleitung eingeführt wurde, hat die strategische Lenkungsrunde der Jugendberufsagentur in der Sitzung vom 02.11.2018 vorgeschlagen, dieser Stelle neu die organisatorische Verantwortung zu übertragen. Bereits bei der Schaffung der Stelle der Bereichsleitung wurde durch die Trägerversammlung des Jobcenters Worms geplant, dass die Stelle der Bereichsleitung zukünftig die Koordinationsaufgaben in der Jugendberufsagentur übernehmen soll, um hier die Teamleitung U 25 des Jobcenters zu entlasten.