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  • Mo., 19. April 2021, 14:45 Uhr
    Stadt Worms: Allgemeinverfügung mit Ausgangssperre bleibt vorerst gültig

    Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes wird abgewartet

    Nach ausführlicher Beratung in der Corona-Verwaltungsstabsitzung am Montag hat sich die Stadt Worms dazu entschlossen, an ihrer derzeit gültigen Allgemeinverfügung festzuhalten. Grund dafür ist, dass die aktuelle Rechtslage bezüglich der Ausgangssperre nicht eindeutig ist.

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Sitz in Koblenz hat in den nächsten Tagen Verwaltungsgerichtsentscheidungen zu Allgemeinverfügungen zu prüfen, die zum einen die Ausgangssperren-Regelung für rechtmäßig und zum anderen für rechtswidrig erklärt haben.

    Die Stadt Worms wartet daher die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Koblenz ab.

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