„Die Stadt Worms begrüßt den Ausbau der B 47 insgesamt, auch im Bereich der Ortsumgehung Rosengarten, die im vordringlichen Bedarf eingestuft werden soll“, heißt es in der Stellungnahme der Stadt Worms zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030, die Ende April beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eingegangen ist.
Im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans ist das Bauvorhaben auf Seite 107 mit dem Hinweis „vordringlicher Bedarf“ aufgeführt. Die städtebauliche Beurteilung erkennt das Ministerium als „hoch“ an. „Der Ausbau der Bundesstraße 47 erleichtert den intensiven wirtschaftlichen Austausch zwischen dem Wonnegau, der Stadt Worms und den Gebietskörperschaften auf der hessischen Seite erheblich. Dies gilt für Warenströme, aber auch für nach wie vor bedeutende Pendlerbeziehungen. Dabei ist der Ausbau der Bundesstraße 47 insgesamt im Fokus“, betont Oberbürgermeister Michael Kissel in der Stellungnahme. Und in der Tat sieht der Entwurf nicht nur den Ausbau der B 47 im Rosengarten vor, sondern beinhaltet auch die Ortsumgehung Bürstadt.
„Aufgrund der äußerst langen Entwicklungsphase und vor dem Hintergrund der in dieser Zeit - eine Entwicklung, die sich künftig fortsetzt – ständig angewachsenen Verkehrsströme muss der baldigen Sicherstellung der Finanzierung und der Umsetzung der Projekte hohe Priorität eingeräumt werden“, heißt es in der Stellungnahme der Stadt weiter.
In den letzten Jahren sei auf rheinland-pfälzischer Seite durch die politischen Vertreter auf kommunaler, Landes- und auch Bundesebene bereits mit Nachdruck und vor allem mit dem entsprechenden Erfolg an einer Verbesserung der Situation gearbeitet worden, unterstreicht OB Kissel.
Der noch nicht erfolgte Ausbau auf hessischer Seite hat zur Folge, dass der Verkehr zwar auf der linken Rheinseite zügig abfließt und die Rheinbrücke erreicht, dann jedoch auf der hessischen Seite nach wie vor durch den Ortsteil Lampertheim-Rosengarten auf der alten zweispurigen Trasse führt. „Daraus ergibt sich ein ,Flaschenhalseffekt‘, der die Anlieger über das erträgliche Maß hinaus belastet“, macht der Wormser Stadtchef deutlich.
In einem Bericht zum Beteiligungsverfahren wird das BMVI nach dessen Abschluss zusammenfassend dokumentieren, wie mit den Stellungnahmen umgegangen worden ist. Der Bericht soll zudem auch aufzeigen, welche Änderungen sich daraus am Entwurf des BVWP 2030 ergeben haben.
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