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  • Mi., 24. April 2013, 10:00 Uhr

    Erneuerung der Wasserleitung und des Kanals in der Ortsgemeinde Gimbsheim

    Der Landkreis Alzey-Worms beabsichtigt, die Ortsdurchfahrt K 51 auf Grund des Straßenzustandes auf der gesamten Länge zu erneuern. Der Straßenausbau bewegt sich über die Alsheimer Straße, die Rathausstraße, die Hauptstraße und die Guntersblumer Straße und wird über den Landesbetrieb Mobilität Worms (LBM) durchgeführt. Vor dem Hintergrund des geplanten Vollausbaus hat das Verbandsgemeindewerk Eich die in den Straßenbereichen vorhandenen Entsorgungsleitungen untersucht und dabei festgestellt, dass in Teilbereichen eine Erneuerung notwendig wird.

    Die Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH, Bodenheim, nimmt den Eingriff in die Straßenoberfläche ebenfalls zum Anlass im Vorfeld ihre Versorgungsleitung gegen neuwertige auszutauschen. Die Erneuerungsmaßnahmen werden in verschiedene Bauabschnitte aufgeteilt, um eine sinnvolle Verkehrsführung während der Bauzeit zu ermöglichen und die entstehenden Störungen für die Anwohner in erträglichen Grenzen zu halten.

    Zunächst werden die Wasserversorgungsleitungen in der Alsheimer Straße und der Rathausstraße ausgetauscht und die Hausanschlüsse neu angebunden. Mit der Baumaßnahme wird aller Voraussicht nach Mitte Mai begonnen. Die Bauzeit wird sich über rund fünf Monate erstrecken und teilweise zu einer abschnittsweisen Vollsperrung führen. In unmittelbarem Anschluss daran tauscht das Verbandsgemeindewerk Eich von der Einmündung Bergblick bis zur Einmündung Mozartstraße in der Alsheimer Straße die Kanalleitung und erneuert den Einmündungsbereich Am Kreuz und Holunderstraße.

    Im Jahre 2014 soll dann die Maßnahme in die Hauptstraße verlagert werden und in 2015 nach Abschluss der Erneuerungsmaßnahmen der Straßenvollausbau auf der gesamten Länge durch den LBM erfolgen.

    In diesem Dreijahreszeitraum muss abschnittsweise immer wieder mit Beeinträchtigungen der betroffenen Anwohner und Verkehrsteilnehmer gerechnet werden. Teilweise wird sich die Maßnahme auch auf den öffentlichen Personennahverkehr, durch eine zeitweise Verlagerung der Bushaltestellen, sowie auf die Müllabfuhr auswirken. Die Änderungen werden jedoch rechtzeitig durch den Busverkehr Rhein-Neckar GmbH sowie den Abfallwirtschaftsbetrieb der Kreisverwaltung Alzey-Worms bekanntgegeben.

    Die Maßnahmeträger bitten alle Betroffenen bereits im Vorfeld um Verständnis für die notwenigen Erneuerungsmaßnahmen und sind bemüht, die Unannehmlichkeiten in einem vertretbaren Rahmen zu halten.

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