Mi., 18. März 2020, 18:10 Uhr
STADT WORMS: Größere Menschenansammlungen verhindern / Keine Außenbestuhlung auf öffentlichen Flächen
Erste Änderung der Allgemeinverfügung
Im Nachgang zur gestrigen Allgemeinverfügung hat das Land Rheinland-Pfalz heute ( 18. März) eine Erlassergänzung herausgegeben. Auf deren Grundlage hat die Stadt Worms nun die erste Änderung der Allgemeinverfügung mit Ergänzungen formuliert:
Von den Schließungen nicht betroffen ist auch der Großhandel für diejenigen Händler, die geöffnet bleiben dürfen – also beispielsweise Supermärkte, Apotheken, Drogerien, Friseure, Zeitungsverkäufer sowie Bau- und Gartenmärkte.
Generell muss in geöffneten Verkaufsmärkten der Betrieb so geregelt werden, dass größere Menschenansammlungen verhindert werden. Deshalb wird die Stadt nun auch die Sondernutzung für öffentliche Flächen, die im Zusammenhang mit einer Außenbestuhlung erteilt worden sind, aussetzen. Heißt: Gastronomen und andere Anbieter müssen ihre Außenbestuhlung, sofern sie auf einer öffentlichen Fläche steht, wegräumen. Bei gewerblicher Außenbestuhlung auf privater Fläche muss die Abstandsregelung eingehalten werden.
Kosmetische Betriebe müssen schließen
Kosmetische Betriebe, wie beispielsweise Nagelstudios, nichtmedizinische Massagestudios, kosmetische Gesichtsbehandlungen und kosmetische Zahnaufhellungen, müssen schließen. Ziel der Maßnahmen ist, unnötige Begegnungen zu vermeiden, um die Ausbreitung des Virus‘ einzudämmen.
Müllabfuhr ohne Einschränkungen
Positive Nachrichten gibt es seitens des ebwo: Die Müllabfuhr im Stadtgebiet läuft bisher ohne Einschränkungen weiter, ebenso die Sperrmüllabholung. Im Verwaltungsgebäude des ebwo sind, wie auch in anderen Verwaltungsbereichen, Vorsprachen nur noch in unaufschiebbaren Fällen und nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter Telefon 06241/91000 möglich.