Do., 03.09.2026
Die Gratiszeitung für Worms und das Nibelungenland
  • Startseite
  • Sport
  • Termine
  • Stellenmarkt
  • Di., 19. September 2023, 16:45 Uhr
    WORMS: „Pilotprojekt“ ist am 15. September gestartet

    Erste standesamtliche Trauungen im Andreasstift vollzogen

    Eheschließungen sind nun an einem der schönsten Orte in Worms möglich: der Innenhof des Kreuzgangs im Andreasstift ist bereit für Trauungen. Foto: Stadt Worms/Kommunikation und Marketing


    Den Wunsch vieler Brautpaare, ihre Eheschließung in einem außergewöhnlichen Ambiente zu vollziehen, konnten sich am 15. September, zwei Paare erfüllen: Sie gaben sich als erste im Innenhof des Kreuzgangs im Wormser Andreasstift bei strahlendem Spätsommerwetter das Ja-Wort.

    Ein persönliches Anliegen

    Für Bürgermeisterin Stephanie Lohr kommt damit ein Projekt zur Umsetzung, das ihr ein persönliches Anliegen war: „Ich freue mich, dass wir mit dem Kreuzgang des Andreasstifts den Wormserinnen und Wormsern nun einen der schönsten Orte der Stadt als Rahmen für ihre Hochzeit anbieten können. Damit rückt das Museum mitten ins gesellschaftliche Leben.“

    Trauungen im Andreasstift sind noch für den Oktober vorgesehen. Es ist weiterhin geplant, bei positiver Rückmeldung durch die Brautpaare und der beteiligten Abteilungen, für das Jahr 2024 in den Monaten April bis Oktober Trauungen im Andreasstift durchzuführen. Das Andreasstift soll damit eine Alternative zum Herrnsheimer Schloss bieten, das aktuell renoviert wird. Das Museum ist während den Trauungen geöffnet.

    Viele Voraussetzungen


    Orte, an denen Eheschließungen vorgenommen werden, müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen eine der Bedeutung der Ehe entsprechende würdigen Form der Amtshandlung ermöglichen. Größe und Ausgestaltung müssen ferner geeignet sein, störende und ablenkende Einflüsse von außen fernzuhalten. Die Kommune muss die „Dispositionsbefugnis“ über die Räumlichkeit innehaben, was in der Regel bedeutet, dass es sich um Eigentum der Kommune handelt. Vor allem aber muss der Gleichbehandlungsgrundsatz gewährleistet sein – der Ort muss also barrierefrei sein. Kreuzgang und Innenhof des Andreasstifts werden all diesen Anforderungen gerecht.

    Beitrag aus der Rubrik

    » Worms und Ortsteile
    Anzeige Reifen Mast KN10123Anzeige Platten NOLLAnzeige Online StellenmarktAnzeige VHS
    Anzeige Klinikum Worms - Tag der offenen TürAnzeige AmtsblattAnzeige Tip Südhessen
    Anzeige TicketshopAnzeige Cecil Cycle KN18256Anzeige das Wormser