Di., 30. September 2014, 14:37 Uhr
Aufruf zum Beitritt an alle Träger der Jugendhilfe
Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche
Viele Kinder und Jugendliche in Worms verbringen einen Teil ihrer Freizeit in Sport-, Schützen- oder Musikvereinen, in kirchlichen Jugendgruppen, bei den gemeindlichen Feuerwehren, bei Pfadfindergruppen oder anderen Organisationen. Ehrenamtliche Jugendleiter investieren viel Zeit und engagieren sich unermüdlich, um das Vereinsleben lebendig und attraktiv zu gestalten.
Ehrenamtliche und Nebenamtliche, die sich in die Jugendarbeit von Vereinen und Verbänden einbringen, müssen zukünftig in der Regel ein erweitertes Führungszeugnis vorweisen. Hintergrund ist die Neufassung des Kinderschutzgesetzes. Dieses schreibt vor, dass alle in der Jugendarbeit tätigen Personen ihrem Träger ein solches Führungszeugnis vorlegen müssen. So soll vermieden werden, dass Menschen, die Sexualstraftaten begangen haben, in der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt werden.
Alle Träger der freien Jugendhilfe werden in den nächsten Wochen vom Kinder- und Jugendbüro der Stadt Worms angeschrieben. In diesem Schreiben wird die Gesetzeslage erläutert und die Träger werden aufgefordert, einer Vereinbarung beizutreten, in der sie sich verpflichten, sich von ihren ehrenamtlichen und nebenamtlichen Mitarbeitern ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu lassen.
Die Ehrenamtlichen werden somit den Hauptamtlichen in der Kinder- und Jugendarbeit, die schon seit Längerem ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen, gleichgestellt.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Landesjugendamtes Rheinland-Pfalz unter
www.lsjv.rlp.de zu finden. Ab 1. Januar nächsten Jahres werden nur noch Träger mit öffentlichen Mitteln gefördert, die dieser Vereinbarung beigetreten sind.
Das Führungszeugnis kann nur persönlich, in Worms im Bürgerservicebüro (Adenauerring 1), beantragt werden. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, können Betroffene den Antrag auch am Infoschalter stellen oder über die Online-Terminvergabe des Bürgerservicebüros (
www.worms.de, Rubrik „Rathaus“, Stichwort „Bürgerservice“) einen Termin vereinbaren.
Alle freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit - alle Vereine, Verbände, alle kirchlichen Organisationen usw. - die nicht über einen überregionalen Verband der Rahmenvereinbarung mit dem Land Rheinland-Pfalz beigetreten sind und die bis zum Samstag, dem 1. November, kein Anschreiben vom Kinder- und Jugendbüro erhalten haben, werden gebeten, sich dort zu melden (Kontakt: Adenauerring 3a, Telefon: 06241/8535601, E-Mail
kijub@worms.de).