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  • Mo., 05. Mai 2014, 16:25 Uhr
    Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt / Unterschrift auf dem Briefwahlantrag nicht vergessen

    Europa- und Kommunalwahlen am 25. Mai 2014

    Bis spätestens vergangenen Sonntag, dem 4. Mai 2014, müssen alle Wahlberechtigten für die Europawahl und die Kommunalwahlen am Sonntag, 25. Mai 2014 ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Sollte dies nicht der Fall sein, wird allen Wahlberechtigten empfohlen, sich beim Briefwahlbüro im zweiten Obergeschoss des Rathauses (Zimmer 220) oder telefonisch unter 06241/853-1006 zu vergewissern, ob eine Eintragung im Wählerverzeichnis erfolgt ist. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann.

    Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, muss die Erteilung eines Wahlscheins beantragen. Ein entsprechender Antrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Die Wahldienststelle weist ausdrücklich darauf hin, dass der Antrag die persönlichen Angaben (Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift) des Wahlberechtigten enthalten und insbesondere vom Wahlberechtigten persönlich unterschrieben sein muss.

    Auf der städtischen Internetseite www.worms.de in der Rubrik „Rathaus“ > Wahlen kann ebenfalls eine Briefwahl beantragt und das zuständige Wahllokal gefunden werden.

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