Mo., 07. Januar 2019, 17:08 Uhr
Stellungnahme der Stadt Worms zur Kritik von Domprobst Tobias Schäfer hinsichtlich der Abschiebung einer armenischen Familie aus Worms
„Fakten sehen grundlegend anders aus“
Der zum Wochenende im Nibelungen Kurier veröffentliche Bericht über die nächtliche Abschiebung einer in Worms lebenden armenischen Familie bewegt in der vorliegenden Formulierung viele Menschen in der Stadt, nachdem Probst Tobias Schäfer im Artikel öffentlich Kritik an der Vorgehensweise der Ausländerbehörde geübt hat. „Für einen Außenstehenden muss beim Durchlesen des Berichts unweigerlich der Eindruck entstehen, unsere Ausländerbehörde handele bei Abschiebungen willkürlich und rigoros“, korrigiert nun Bürgermeister Hans-Joachim Kosubek als zuständiger Dezernent die Darstellung von Domprobst Schäfer, „denn die Fakten sehen grundlegend anders aus und relativieren anhand der tatsächlichen Umstände sehr schnell den allgemeinen subjektiven Eindruck“, bedauert der Dezernent, dass die Kinder zu den Leidtragenden eines absichtlich betrügerischen Verhaltens ihrer Eltern geworden sind und erläutert die Sachverhalte, die zur – von den Eltern selbst verschuldeten - zwangsweisen Abschiebung geführt haben im Folgenden. Die Familie kam im Dezember 2014 nach Deutschland und beantragte Asyl. Was zu dieser Zeit noch niemand wusste: der Asylantrag wurde unter Angabe falscher Personalien gestellt. Seitdem lebte die Familie mit anderer Identität in Worms. „Uns gegenüber wurde von der Familie damals versichert, die Originalpässe seien von ihrem Schlepper einbehalten worden und somit nicht mehr vorhanden, was jedoch nicht den Tatsachen entsprach, wie sich noch herausstellen sollte“, erläutert Bürgermeister Kosubek ein im Zuge der Massenmigration weit verbreitetes Mittel, um eine Identifizierung zu erschweren und einer möglichen Rückführung ins Ursprungsland vorzubeugen. Seitdem lebte die Familie unbehelligt von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Identitätsschwindel ist aufgeflogen
Nach dem negativen Abschluss des Asylverfahrens war die armenische Familie seit März 2018 zur Ausreise verpflichtet, kam dieser Forderung freiwillig aber nicht nach und stellte stattdessen einen Antrag bei der Härtefallkommission im April 2018 – auch unter falscher Identität. Aufgeflogen ist der Identitätsschwindel im Mai letzten Jahres, nachdem die Zentralstelle für Rückführungsfragen in Trier schließlich die richtigen Personalien ermitteln konnte und die Ausländerbehörde Worms diese der Geschäftsstelle der Härtefallkommission unverzüglich mitteilte. „Nach mehreren Terminverschiebungen zur Verhandlung der Angelegenheit in der Kommission wurde, nachdem die Ausländerbehörde Kontakt mit dem Ministerium aufgenommen hatte und auf zügige Bearbeitung drängte, von der Geschäftsstelle der Härtefallkommission im Dezember 2018 mitgeteilt, dass sich der Antrag durch Rücknahme erledigt habe“, betont Hans-Joachim Kosubek. Bei der Familie lebte noch die angebliche Großmutter, die jedoch in Wahrheit gar nicht der Familie angehörte und nur als Mutter des Familienvaters ausgegeben wurde. Nach Aufdeckung der Identitätstäuschung ist sie im Dezember 2018 freiwillig nach Armenien ausgereist.
„Vor einer Abschiebung werden immer erst Gespräche über die Möglichkeiten der freiwilligen Ausreise mit den Betroffenen geführt, verbunden mit der Aussicht auf eine finanzielle Unterstützung durch die Internationale Organisation für Migration“, verdeutlicht der Dezernent die Bemühungen, mit den Betroffenen einen Konsens zu erzielen. Bei diesen Gesprächen werde den Betroffenen aber auch gesagt, dass sie mit einer Abschiebung rechnen müssen, sofern sie die freiwillige Rückkehr ins Ursprungsland ablehnen. Dass die Abschiebung der armenischen Familie um Mitternacht erfolgte und die Kinder geweckt werden mussten, bedauert Kosubek, sieht aber in diesem Fall keinen Handlungsspielraum für die Ausländerbehörde, „da uns die Flugdaten als auch der Zeitpunkt der Abholung zur Fahrt an den Flughafen (12 Uhr Abflug in Berlin) bei Abschiebungen vorgegeben werden und wir diesen Zeitplan strikt einzuhalten haben.“ Im Übrigen seien auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde Menschen und nicht emotionslos. „Abschiebungen sind für beide Seiten immer belastend“, so Kosubek abschließend.