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  • Sa., 08. Februar 2020, 07:35 Uhr
    WORMS: Baudezernent Uwe Franz erachtet Tageszeitungsartikel als ehrverletzend

    „Faktisch falsch“

    Red | Beigeordneter Uwe Franz (SPD) hatte sich in der Stadtratssitzung am vergangenen Mittwoch in einer persönlichen Erklärung gegen einen Artikel der Wormser Zeitung vom 5. Februar verwahrt. Als ehrverletzend bezeichnete er die Darstellung der Tageszeitung, er habe in der Sitzung des Bauauschusses am 23. Januar bezüglich des Bebauungsplan-Entwurfes „in den mittleren Lüssen, Süd“ behauptet, in Worms sei kein sozialer Wohnraum möglich. „Weder ich noch Mitarbeiter der Verwaltung haben mit einem einzigen Wort gesagt, dass es keine Fördermöglichkeiten gäbe, noch wurde gesagt, dass es an entsprechender finanzieller Unterstützung aus Mainz fehle“, empörte sich Franz.

    Damit sei die dem Baudezernenten zugewiesene Aussage in dem Untertitel „Es gibt Fördergelder für sozialen Wohnungsbau – Finanzministerium widerspricht Aussagen des Wormser Dezernenten Uwe Franz“, nachweislich falsch und seiner Ehre abträglich. Die ausführliche Erklärung können Interessierte unten angehängt nachlesen.

    Auf die Forderung nach einer Richtigstellung reagierte die Wormser Zeitung mit einem Artikel am gestrigen Freitag. „Dieser Bericht ist jedoch keine Richtigstellung“, bemängelt Uwe Franz. „Es gibt ein klares Protokoll sowie eine Tonaufzeichnung der Bauausschuss-Sitzung, was Herr Keth (Anm. d. Redaktion: Redakteur der Wormser Zeitung) daraus gemacht hat, ist allerdings faktisch falsch“, so Franz, für den das Thema somit noch nicht abgeschlossen ist.

    UWE FRANZ: Persönliche Erklärung vom 05.02.2020

    Ich sehe mich durch die heutige Berichterstattung der Wormser Zeitung "Es gibt
    Fördergelder für sozialen Wohnungsbau- Finanzministerium widerspricht Aussagen des Wormser Dezernenten Uwe Franz" veranlasst eine persönliche Erklärung abzugeben. Der Niederschrift der Sitzung des Bauausschusses vom 23.01.2020 zu 2 BebauungsplanEntwurf HE 20 "ln den mittleren Lüssen, Süd" in Worms- Herrnsheim, Flur 5, Aufstellungsbeschluss gemäß§ 2 Baugesetzbuch (BauGB), Vorlage: 6/037/2019-2024 ist zu entnehmen:

    "Herr Engelke mahnt an, dass die 25 % sozialer Wohnungsbau eingehalten werden.
    Herr Franz weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass dafür Flächen festgesetzt werden können. Das heißt aber nicht, dass am Ende auch ein Erschließungsträger in der Lage ist, diese Rahmenbedingungen auch umsetzen zu können."

    Weder ich noch Mitarbeiter der Verwaltung haben mit einem einzigen Wort gesagt, in einer Stadt wie Worms sei kein sozialer Wohnraum möglich, oder dass es keine
    Fördermöglichkeiten gäbe, noch wurde gesagt, dass es an entsprechender finanzieller
    Unterstützung aus Mainz fehle. Das ist auch belegt durch die Tonaufzeichnung zu diesem Tagesordnungspunkt zur Anfertigung des Protokolls von Minute 10:40 bis Minute 14:30. Richtig ist, dass wir zum Ausdruck gebracht haben, dass es zwar Fördermöglichkeiten gibt, aber eben nur unter entsprechenden Voraussetzungen. ln diesem Falle etwa ist eine Festsetzung des Anteils an sozial gefördertem Wohnraum möglich, aber nur, wenn das Gebiet eine entsprechende Dichte aufweist.

    Dazu hat die Verwaltung in der Sitzung des Bauausschusses korrekt angemerkt- wie dem Sitzungsprotokoll zu entnehmen ist - dass im Bebauungsplan natürlich Flächen festgesetzt werden können, die diesem Ziel dienen. Diese werden dann aber in der Folge nur dann durch Dritte (Investoren) bebaut werden, wenn sich das für sie rechnet. Es gibt keine Strukturförderung des Staates, um dieses Ziel zu erreichen
    und die Stadt wird das Vorhaben nicht fördern können. Heißt: Bei einer Strukturförderung fließen tatsächlich finanzielle Mittel, um Regionen oder Gebiete einheitlich zu entwickeln, sodass soziale Ungleichgewichte behoben werden. Die hier im Raum stehende Förderung durch das Land sieht eine Förderung durch ein Darlehen der ISB vor, das durch das Land bis zu 80 Prozent verbürgt wird (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen).
    Damit ist die mir zugewiesene Aussage in dem Untertitet dem Bericht und dem Kommentar in der heutigen Ausgabe der Wormser Zeitung nachweislich falsch und meiner Ehre abträglich und ich erwarte von der Wormser Zeitung eine Richtigstellung des Sachverhalts. Zudem stelle ich den Antrag, den heutigen Beschlussantrag wie folgt abzuändern:
    1. Der Stadtrat stimmt dem nachfolgenden Beschlussantrag zu.
    Gemäß§ 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Aufstellung des Bebauungsplanes HE 20 "ln den mittleren Lüssen, Süd" in Worms- Herrnsheim, Flur 5 beschlossen.

    Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
    Im Norden : durch die Slevogtstraße,
    im Osten : durch den bestehenden westlichen Siedlungsrand des Baugebietes )n den
    Lüssen",
    im Süden : durch den Rad- und Fußweg auf der ehemaligen Bahntrasse nach Herrnsheim
    im Westen: durch den Weg östlich der Von-Steuben-Straße bis zum Ausgangspunkt.
    Diegenaue Gebietsumschreibung ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen."

    2. Der Stadtrat beschließt, dass in dem Bebauungsplan als Festsetzung mindestens 25% der ausgewiesenen Fläche für sozial geförderten Wohnraum sein sollen.
    Das habe ich bereits im Bauausschuss gesagt, aber mit der ausdrücklichen Aufnahme in den heute zu fassenden Beschluss wird das nochmals bekräftigt.

     

    Uwe Franz
    Baudezernent der Stadt Worms

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