Di., 31. März 2020, 14:13 Uhr
CORONA-KRISE: Aussetzung der Krippen- und Hortbeiträge für den Monat April im Kreis / Stadt trifft andere Regelung / Kinder-Tagespflegeverein Worms e.V. unzufrieden
„Familienfreundlich ist das noch nicht“
VON VERA BEIERSDÖRFER | Um Eltern und Tagespflegepersonen in der besonderen Situation der Corona-Krise nicht allein zu lassen und die notwendigen Betreuungsmöglichkeiten auch für die Zukunft zu sichern, hatte der Kreisvorstand Alzey-Worms vergangene Woche mittels einer Eilentscheidung die Aussetzung der Krippen- und Hortbeiträge für den Monat April 2020 sowie die Weiterzahlung der Vergütungen an die Tagespflegepersonen im Landkreis Alzey-Worms verfügt. In einem Schreiben an die betroffenen Tagesmütter und -väter teilte das Jugendamt Alzey-Worms am Freitag mit: „Wenn Eltern ihr Kind nicht wie vertraglich vereinbart in die Betreuung zur Tagespflegeperson bringen, obwohl diese die Betreuung anbietet, zahlt der Landkreis Alzey-Worms die laufende Geldleistung (Förderleistung, Sachaufwand und Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge) für nicht erfolgte Betreuungszeiten bis zum 19. April 2020 weiter“.
Zuständige Jugendämter
Da die Kindertagespflege in Rheinland-Pfalz in der Verantwortung der örtlich zuständigen Jugendämter liegt, gilt dieser Beschluss jedoch ausschließlich für Tagespflegepersonen und Eltern im Kreis und nicht in der Stadt Worms. Wie Lisa Schmitt, die seit fast zwölf Jahren als Tagesmutter in Worms tätig ist, in einem Gespräch mit dem NK mitteilt, werden den städtischen Tagespflegepersonen lediglich Förderleistungen abzüglich des Sachaufwandes erstattet, wenn Eltern ihre Kinder nicht mehr bringen.
„Dieser sogenannte Sachaufwand gilt für die Kosten von Miete, Wasser, Strom etc. und macht rund ein Drittel des Geldes aus. Das Problem hierbei ist, dass unsere Beiträge für Krankenkasse und Rente sowie die Zahlungen an das Finanzamt und die Miete dennoch gleich bleiben“, erklärt Lisa Schmitt, die ebenfalls im Vorstand des Kinder-Tagespflegeverein Worms e.V. engagiert ist.
„Wir Tagesmütter waren zudem wirklich sehr erstaunt und fassungslos über die Entscheidung, dass Wormser Eltern den Elternbeitrag ans Jugendamt weiter leisten müssen, gleich ob eine Betreuung stattfindet oder nicht. Ausgenommen sind hier Eltern, die für ihre Kinder die Randzeitbetreuung nach oder vor Kindergarten und Schule in Anspruch nehmen“, so Schmitt.
Beinahe täglich neue Anweisungen
In den vergangenen Wochen seien beinahe täglich neue Anweisungen seitens des Jugendamtes gekommen. „Wir waren häufig verwirrt, so hieß es beispielsweise als die Entscheidung getroffen wurde, die Wormser Schulen zu schließen, dass dies auch für die Kindertagespflege gelte. Montags drauf kam dann die Kehrtwende und wir sollten doch wieder öffnen“. Für Lisa Schmitt bedeutet das, dass sie aktuell neben ihren eigenen drei Kindern, die nun nicht die Schule besuchen, zusätzlich noch fünf Tageskinder zuhause beherbergt. „Natürlich werden diese Kinder von mindestens einem Elternteil gebracht und auch wieder abgeholt, somit komme ich ohne Weiteres mit 15 verschiedenen Menschen am Tag in Kontakt. Die Maßnahmen maximal eine weitere nicht im Haushalt lebende Person unter Abstand zu treffen, ist für unseren Berufsstand daher gar nicht machbar“, ist Schmitt besorgt.
Hilfe von der Politik erbeten
Wie Lisa Schmitt mitteilt, habe sie die Ungerechtigkeit zwischen den Entscheidungen des Landkreises und der Stadt Worms bereits in die Politik getragen.
„In einem Telefonat mit der SPD wurde mir am Freitag versichert, dass die Partei diesen Entschluss auch nicht gutheißt“, hofft die Tagesmutter, dass auch in Worms eine andere Regelung für Eltern und Tagespflegepersonal getroffen wird, denn „familienfreundlich ist das noch nicht“.